Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage einreichen
Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage einreichen
Bestimmte Bauvorhaben sind nach der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein genehmigungsfrei, jedoch anzeigepflichtig.
Bestimmte Bauvorhaben sind nach § 62 Abs.1 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) genehmigungsfrei gestellt, jedoch anzeigepflichtig.
Ein Bauvorhaben kann nur genehmigungsfrei gestellt werden, wenn die Voraussetzungen für die Genehmigungsfreistellung nach § 62 Abs.2 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) erfüllt sind.
Von der Genehmigungsfreistellung sind grundsätzlich Sonderbauten (§ 51 LBO) sowie Bauvorhaben bei denen eine gefahrträchtigte Nähe zu einem Störfallbetrieb besteht oder bei denen die Gemeinde das Verfahren in ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 LBO überleitet, ausgenommen.
Regionale Hinweise
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind zur Bearbeitung jeweils Gemeinden zugewiesen.
Eine Zuständigkeitsliste über die 168 Gemeinden finden Sie hier.
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung sowie zeitgleich an die Kreise oder kreisfreien Städte (untere Bauaufsichtsbehörden).
Bei Bauvorhaben, die unter die Regelungen der Genehmigungsfreistellung fallen, darf einen Monat nach Einreichung der erforderlichen Bauvorlagen mit dem Bau begonnen werden. Dies gilt nicht für Bauvorhaben, bei denen die untere Bauaufsichtsbehörde den Baubeginn untersagt oder die Gemeinde das Durchführen eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens nach § 63 LBO erklärt hat.
Wenn Abweichungen sowie Ausnahmen oder Befreiungen nach § 31 Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich sind, darf mit den Bauarbeiten erst dann begonnen werden, wenn dem zu stellenden schriftlichen Antrag entsprochen worden ist.
Ansprechpartner
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:Kaiserstraße 824768Rendsburg
Frau Beate Bednarski
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
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+49 4331/202-483
+49 4331/202-574
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage:
4. OG
|
Zimmer:
425
Frau Renate Bednarski-Wolf
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
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+ 49 4331 202-681
+ 49 4331 202-574
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage:
4. OG
|
Zimmer:
429
Herr Dirk Clasen
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
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+49 4331 202-136
+49 4331 202-574
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage:
4. OG
|
Zimmer:
431
Herr Hans-Georg Götz
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
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+49 4331 202-189
+49 4331 202-574
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage:
4. OG
|
Zimmer:
428
Frau Britta Heitmann
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
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+49 4331 202-267
+49 4331 202-574
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage:
4. OG
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Zimmer:
432
Herr André Mundt
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
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+49 4331 202-485
+49 4331 202-574
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage:
4. OG
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Zimmer:
427
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein