Bauprodukte / Bauarten: Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstelle - Anerkennung
Bauprodukte / Bauarten: Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstelle - Anerkennung
Wer eine Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstelle für bestimmte Bauprodukte / Bauarten betreiben will, benötigt eine behördliche Anerkennung.
Einer Prüfung, Zertifizierung und/oder Überwachung unterzogen werden müssen
- Bauprodukte, deren Herstellung/Anwendung beziehungsweise
- Bauarten, deren Ausführung
außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung der damit betrauten Personen erfordert.
Wenn Sie eine solche Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstelle betreiben wollen, bedürfen Sie der behördlichen Anerkennung.
Die Anerkennung kann erfolgen, wenn die Stelle oder die bei ihr Beschäftigten nach ihrer Ausbildung, Fachkenntnis, persönlichen Zuverlässigkeit, ihrer Unparteilichkeit und ihren Leistungen die Gewähr dafür bieten, dass diese Aufgaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechend wahrgenommen werden.
An das Deutsche Institut für Bautechnik, Berlin.
- Bauprodukte / Bauarten: Hersteller und Anwender - Nachweis der Sachkunde und Erfahrung
- Eintragung in die Handwerksrolle mit der Meisterprüfung gleichgestellter inländischer Prüfung
- Erlaubnis zur Errichtung einer Börse beantragen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Lagergenehmigung für explosionsgefährliche Stoffe beantragen
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein