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Sie sind wahlberechtigt und möchten in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dann müssen Sie einen Wahlschein beantragen.

Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Diese enthalten den Wahlschein.

Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.

Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

Kurztext

  • Wahlschein Ausstellung
  • Wahlschein kann beantragt werden: Briefwahlunterlagen werden per Post zugesandt
  • Stimmabgabe auch vorab direkt in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung möglich
  • Beantragung persönlich oder schriftlich (zum Beispiel per Post) möglich, bei manchen Gemeinden/Städten auch online
  • zuständig: Gemeinden/Wahlämter

 

Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:

  • Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
  • Sie stellen einen schriftlichen Antrag – verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
  • Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail),
  • Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Voraussetzungen

  • Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.
  • Bei Antragstellung für eine andere Person: Sie müssen eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Sie müssen den Wahlschein in der Regel bis spätestens zwei Tage vor dem Wahltag, 18.00 Uhr, beantragt haben.

Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.

Falls Sie einen Wahlschein beantragt, aber nie erhalten haben, können Sie bis zum Tag vor dem Wahltag, 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

 

Es fallen keine Kosten an.

 

  • Angabe persönlicher Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
  • Schriftliche Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll

 

Formulare vorhanden:
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich:
Persönliches Erscheinen nötig:

Online-Dienste vorhanden: teilweise

Was sollte ich noch wissen?

Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss

  • mindestens 16 Jahre alt sein und
  • durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.

 


Ansprechpartner

Der Amtsdirektor
Mühlenstraße 8 24361 Groß Wittensee
Tel: +49 4356 9949-0Fax: +49 4356 9949-7000E-Mail: info[at]amt-huettener-berge.deWeb: www.amt-huettener-berge.de

Frau Kathrin Kretzschmar

Mitarbeiter Amt Hüttener Berge

FD III - Bürgerbüro
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung

Kontakt herunterladen
+49 4356 9949-317
+49 4356 9949-7000
buergerbuero[at]amt-huettener-berge.de
Etage: Neubau EG   |   Zimmer: 16

Frau Imke Meyer (Bürgerbüro)

Mitarbeiter Amt Hüttener Berge

FD III - Bürgerbüro
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung

Kontakt herunterladen
+49 4356 9949-317
+49 4356 9949-7000
buergerbuero[at]amt-huettener-berge.de
Etage: Neubau EG   |   Zimmer: 16

Herr Alexander Schütte

Mitarbeiter Amt Hüttener Berge

FD III - Bürgerbüro
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung

Kontakt herunterladen
+49 4356 9949-316
+49 4356 9949-7000
buergerbuero[at]amt-huettener-berge.de
Etage: Neubau EG   |   Zimmer: 15

Frau Regina Wenner

Mitarbeiter Amt Hüttener Berge

FD III - Bürgerbüro
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung

Kontakt herunterladen
+49 4356 9949-315
+49 4356 9949-7000
buergerbuero[at]amt-huettener-berge.de
Etage: Neubau EG   |   Zimmer: 14


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Kontakt: Mühlenstraße 8 | 24361 Groß Wittensee | 04356/9949-0 | info@amt-huettener-berge.de

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Ordnungsamt
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Owschlag (Bürgerbüro)

An der Post 2
24811 Owschlag
Telefon: 0 43 36 / 2 70
oder 0 43 56 / 99 49 - 351

Borgstedt (Bürgerbüro)

Im "Uns Dörpshus"
Rendsburger Str. 20
24794 Borgstedt
Telefon: 0 43 31 / 3 65 78
oder 0 43 56 / 99 49 - 352

Öffnungszeiten

Groß Wittensee

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr   14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

 

 

Sozialamt

Termine im Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Owschlag (Bürgerbüro)

Montag: Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr

 

Borgstedt (Bürgerbüro)

Dienstag: 16:00 bis 18:00 Uhr

 

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