Fahrerlaubnis: Änderung von Auflagen oder Beschränkungen
Fahrerlaubnis: Änderung von Auflagen oder Beschränkungen
In einer Fahrerlaubnis eingetragene Auflagen oder Beschränkungen können auf Antrag geändert oder gelöscht werden.
In einer Fahrerlaubnis eingetragene Auflagen, wie zum Beispiel das Tragen einer Sehhilfe, oder Beschränkungen, wie zum Beispiel eine Beschränkung auf Kraftfahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung aufgrund körperlicher Behinderung, können auf Antrag geändert oder gelöscht werden.
Regionale Hinweise
Kontakt Fahrerlaubnisbehörde:
+49 4331 202-7038
fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
In aller Regel ist ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich.
Bitte senden Sie Ihre Anträge per Post zu.
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) an. Genaue Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
- Bisherige Fahrerlaubnis (Führerschein),
- ärztliches Gutachten oder Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle. Bitte fragen Sie hierzu vorab bei der zuständigen Stelle nach, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
§ 46 Abs. 2 FeV
Auflagen und Beschränkungen werden in Form von Schlüsselzahlen in die Fahrerlaubnis eingetragen (Feld 12).
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung.
Führerschein und Fahrerlaubnisrecht
- Fahrberechtigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, anerkannten Rettungsdienste und technischen Hilfsdienste: Beantragung
- Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung
- Fahrerlaubnis: Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
- Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer für Taxi
Ansprechpartner
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:Kaiserstraße 824768Rendsburg
Frau Marie Claußen
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Kontakt herunterladen
+49 4331 202-163
+49 4331 202-264
fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage:
5. OG
|
Zimmer:
501
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein