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Genehmigung von Tierversuchen beantragen
Genehmigung von Tierversuchen beantragen
Tierversuche darf nur durchführen, wer die dafür erforderlichen Fachkenntnisse besitzt.
Tierversuche werden nur genehmigt, wenn die durchführenden Personen die dafür erforderlichen Fachkenntnisse nachweisen.
Für bestimmte Versuche gelten spezielle Voraussetzungen, das heißt Tierversuche an Wirbeltieren, ausgenommen Versuche nach § 8 Abs. 7 Nr. 2 Tierschutzgesetz, dürfen nur von Personen
- mit abgeschlossenem Hochschulstudium der Veterinärmedizin / Medizin oder
- mit abgeschlossenem naturwissenschaftlichem Hochschulstudium oder
- die auf Grund einer abgeschlossenen Berufsausbildung nachweislich die erforderlichen Fachkenntnisse haben,
durchgeführt werden.
Tierversuche mit operativen Eingriffen an Wirbeltieren dürfen nur von Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium
- der Veterinärmedizin / Medizin oder
- der Biologie - Fachrichtung Zoologie -, wenn diese Personen an Hochschulen oder anderen wissenschaftlichen Einrichtungen tätig sind,
durchgeführt werden.
Die zuständige Behörde kann Ausnahmen zulassen, wenn der Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse auf andere Weise erbracht wird.
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein
§ 8 Abs. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG)
§ 31 Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV)
§ 8 Absatz 1 Tierschutzgesetz (TierSchG)
§ 31 Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV)
- Berufskraftfahrerin / Berufskraftfahrer: Anerkennung von Aus- und Fortbildungsstellen
- Eintragung in die Handwerksrolleâ¯beantragen
- Gaststättenbetrieb: Rücknahme der Erlaubnis
- Registrierung von Personen beantragen, die Inkassodienstleistungen anbieten
- Tiere: Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung und Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen
Ansprechpartner
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Tel: 0431 9880E-Mail: poststelle[at]mllev.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/IX/IX_node.html
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein