Reisepass: Vorläufiger Reisepass
Reisepass: Vorläufiger Reisepass
Ein vorläufiger Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt. Er gilt maximal ein Jahr.
Ein vorläufiger Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Reisepasses oder eines Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Passbehörde kann die Vorlage von geeigneten Belegen (zum Beispiel Flugticket für eine kurzfristig anzutretende Reise) verlangen.
Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Pässen ist dem jeweiligen Benutzungszweck anzupassen, sie darf jedoch höchstens ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde, Bürgerbüro).
Das Dokument sollte beantragt werden, sobald sich die Notwendigkeit dafür ergibt.
Es werden Gebühren in Höhe von 26,00 Euro erhoben.
- Alter/Abgelaufener Reisepass (sofern vorhanden) oder Kinderreisepass/Kinderausweis (sofern vorhanden),
- aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
- gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils bei gemeinsamer Sorge oder der Sorgeberechtigungsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten bei Personen bis zum 18. Lebensjahr,
- gegebenenfalls Ausweis oder Ausweiskopie des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils,
- Personalausweis und
- Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.). Bei erstmaliger Ausstellung verpflichtend.
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des Visa-Waiver-Programms. Aktuelle Informationen über Einreisebestimmungen ausländischer Staaten finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Mit der Beantragung eines vorläufigen Reisepasses sollte gleichzeitig ein endgültiger Reisepass beantragt werden.
Ansprechpartner
Der Amtsdirektor
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee
Tel: +49 4356 9949-0Fax: +49 4356 9949-7000E-Mail: info[at]amt-huettener-berge.deWeb: www.amt-huettener-berge.de
Frau Kathrin Kretzschmar
Mitarbeiter Amt Hüttener Berge
FD III - Bürgerbüro
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung
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+49 4356 9949-317
+49 4356 9949-7000
buergerbuero[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
Neubau EG
|
Zimmer:
16
Frau Imke Meyer (Bürgerbüro)
Mitarbeiter Amt Hüttener Berge
FD III - Bürgerbüro
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
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|
Zimmer:
16
Herr Alexander Schütte
Mitarbeiter Amt Hüttener Berge
FD III - Bürgerbüro
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+49 4356 9949-316
+49 4356 9949-7000
buergerbuero[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
Neubau EG
|
Zimmer:
15
Frau Regina Wenner
Mitarbeiter Amt Hüttener Berge
FD III - Bürgerbüro
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
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+49 4356 9949-7000
buergerbuero[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
Neubau EG
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Zimmer:
14
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein