Schwerbehindertenausweis beantragen
Schwerbehindertenausweis beantragen
Der Schwerbehindertenausweis gibt Auskunft über den Grad der Behinderung und gegebenenfalls weitere gesundheitliche Merkmale.
Die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) ist Voraussetzung für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises. Bei der Feststellung werden die Auswirkungen einer oder mehrerer Behinderungen insgesamt festgestellt.
Auf dem Schwerbehindertenausweis sind insbesondere der Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale eingetragen.
Der Ausweis mit dem jeweiligen Merkmal ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen, wie zum Beispiel der Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr.
Landesamt für soziale Dienste des Landes Schleswig-Holstein.
Der Schwerbehindertenausweis ist befristet gültig. Bislang konnten Sie Ihren Schwerbehindertenausweis verlängern lassen. Dies ist nun nicht mehr möglich. Er muss unter Vorlage des abgelaufenen Ausweises neu beantragt werden.
Keine
Ein aktuelles Passfoto.
Die Beantragung der Ausstellung des Schwerbehindertenausweises kann formlos oder mit dem Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht erfolgen.
Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des LAsD.
Informationen für Menschen mit Behinderung
- Bildungsurlaub
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
- Früherkennungsuntersuchungen für Kinder
- Hilfen für Menschen, die durch eine Unrechtshaft zu Schaden gekommen sind
- Schwerbehinderte Menschen: Unentgeltliche ÖPNV-Nutzung
Ansprechpartner
Seminarweg 6
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 8060Fax: +49 4621 29583E-Mail: post.sl[at]lasd.landsh.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein