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Die zahnärztliche Vorsorge dient dazu, Zähne und Mundraum eingehend zu untersuchen, um eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.

Die zahnärztliche Vorsorge richtet sich an alle Versicherten und dient dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.

Für Kinder:

  • bis zum 6. Lebensjahr: sechsmal, davon drei im Kleinkindalter (6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat)
  • zwischen 6 bis 18 Jahren: einmal pro Halbjah

Für Erwachsene:

  • ab 18 Jahren einmal im Jahr
  • einige Krankenassen bieten abweichende Leistungen an

Die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen bei Erwachsenen umfassen

  • die Anleitung zu effektiver Mundhygiene,
  • Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren sowie
  • die Entfernung von harten Belägen und Karies oder von Reizfaktoren, die Zahnfleischentzündungen hervorrufen können.

Kurztext

  • Sechsmal für Kinder bis zum 6. Lebensjahr, davon drei im Kleinkindalter.
  • erste Untersuchung 6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat, zweite Untersuchung 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat, dritte Untersuchung 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat
  • bis zum sechsten Lebensjahr drei weitere Zahnvorsorgeuntersuchungen: Die Intervalle der Früherkennungsuntersuchungen sind auf die ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen U5 bis U7 gemäß der KinderRichtlinie des G-BA abgestimmt.
  • Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren werden einmal im Halbjahr untersucht.
  • Ab dem 12. Lebensjahr werden die Untersuchungen in ein Bonusheft eingetragen (Nachweis für den Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum Zahnersatz)
  • ab dem Alter von 18 Jahren einmal im Jahr
  • evtl. abweichende Leistungen der Krankenkassen

 

Die Zuständkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.

 

Keine

Maßnahmen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung überschreiten, zahlen die Versicherten selbst.

 

  • Elektronische Gesundheitskarte,
  • Bonusheft (ab dem 12. Lebensjahr)

 

Informationen zur Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde finden Sie auf den Internetseiten der Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und der Aktion zahnfreundlich e. V.

zugehörige links siehe unter der Rubrik "Was sollte ich noch wissen"

 


Ansprechpartner

Der Landrat
Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:Kaiserstraße 824768Rendsburg

Frau Maike Claußen

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Gesundheitsdienste
Fachbereich - Soziales, Arbeit und Gesundheit

Kontakt herunterladen
+49 4331 202-665
+49 4331 202-565
jugendzahnarzt[at]kreis-rd.de
Etage: EG   |   Zimmer: 31

Frau Handan Dinger

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Gesundheitsdienste
Fachbereich - Soziales, Arbeit und Gesundheit

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+49 4331 202-244
+49 4331 202-565
jugendzahnarzt[at]kreis-rd.de
Etage: EG   |   Zimmer: 31

Frau Vivien Jarre

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Gesundheitsdienste
Fachbereich - Soziales, Arbeit und Gesundheit

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+49 4331 202-1204
+49 4331 202-565
vivien.jarre[at]kreis-rd.de
Etage: EG   |   Zimmer: 33

Frau Dr. Dr. Bettina Stein

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Gesundheitsdienste
Fachbereich - Soziales, Arbeit und Gesundheit

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+49 4331 202-7237
+49 4331 202-180
jugendzahnarzt[at]kreis-rd.de
Etage: EG   |   Zimmer: 33


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

 

 

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Termine im Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

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Montag: Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

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