Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung
Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung
Für die Änderung von Bau und Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
Für die wesentliche Änderung von Bau und Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur Änderung der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder der Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden. Eine zusätzliche Baugenehmigung ist nicht erforderlich.
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden).
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
- Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler beantragen
- Handwerkskammer: Mitgliedsbestätigung
- Handwerksrolle: Ausnahmebewilligung für Staatsangehörige aus EU-Mitgliedsstaaten
- Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel beantragen
- Unterstützung durch die Betreuungsbehörde als ehrenamtlicher Betreuer vereinbaren
Ansprechpartner
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:Kaiserstraße 824768Rendsburg
Kaisertraße 10
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Postanschrift:Kaiserstraße 824768Rendsburg
Frau Susanne Mieth
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
Fachdienst
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+49 4331 202-689
+49 4331 202-527
susanne.mieth[at]kreis-rd.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
007
Herr Hans-Jörg Tresselt
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
Fachdienst
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+49 4331 202-515
+49 4331 202-527
hans-joerg.tresselt[at]kreis-rd.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
012
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein