Eintragung in die Handwerksrolle mit der Meisterprüfung gleichgestellter inländischer Prüfung
Eintragung in die Handwerksrolle mit der Meisterprüfung gleichgestellter inländischer Prüfung
Der Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks darf nach dem Tode des Inhabers / der Inhaberin zunächst fortgeführt werden.
Direkt online beantragen:
Leistung über den Einheitlichen Ansprechpartner beantragenWird ein Betrieb, der mit einem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen ist, nach dem Tod der Inhaberin/des Inhabers fortgeführt beziehungsweise übernommen, dürfen die Ehefrau/der Ehegatte, die/der Lebenspartner/in, die Erbin/der Erbe, die/der Testamentsvollstrecker/in, Nachlassverwalter/in, Nachlassinsolvenzverwalter/in, Nachlasspfleger/in den Betrieb fortführen, ohne die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle zu erfüllen.
Sie haben dafür zu sorgen, dass unverzüglich eine Betriebsleitung bestellt wird.
In Härtefällen kann die Handwerkskammer eine angemessene Frist setzen, wenn eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes gewährleistet ist.
An die zuständige Handwerkskammer (HWK).
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Eintragung der Betriebsfortführung/Betriebsübernahme in die Handwerksrolle über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung. Auskünfte hierüber erteilt die HWK.
Genaue Auskünfte darüber, welche Unterlagen beizubringen sind, erteilt die zuständige HWK.
Weitere Informationen zur Handwerksrolle finden Sie auch auf den Internetseiten der HWK Lübeck.
- Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten
- Eintragung als handwerklicher Kleinunternehmer in das Verzeichnis der örtlich zuständigen Handwerkskammer beantragen
- Eintragung von Einzelkaufleuten, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften in das Handelsregister
- Gewerbe abmelden
- Immissionsschutz: Sachverständige nach § 29a Bundes-Immissionsschutzgesetz
Ansprechpartner
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de
Johanniskirchhof 1-7
24937 Flensburg
Tel: 0049461 866-0Fax: 0049461 866-110E-Mail: info[at]hwk-flensburg.de
Postanschrift: Postfach 173824907Flensburg
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein