Handwerkskarte als Bescheinigung für die Eintragung in die Handwerksrolle erhalten
Handwerkskarte als Bescheinigung für die Eintragung in die Handwerksrolle erhalten
Die Handwerkskarte ist die Bescheinigung der Handwerkskammer über die Eintragung in die Handwerksrolle.
Über die Eintragung in die Handwerksrolle stellt die Handwerkskammer (HWK) eine Bescheinigung (Handwerkskarte) aus.
In die Handwerkskarte werden Name und Anschrift der Inhaberin/des Inhabers, Betriebssitz, das zu betreibende Handwerk und bei Ausübung mehrerer zulassungspflichtiger Handwerke diese Handwerke sowie der Zeitpunkt der Eintragung und gegebenenfalls zusätzlich der Name der Betriebsleiterin/des Betriebsleiters oder der/des für die technische Leitung verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafterin/Gesellschafters eingetragen.
An die zuständige Handwerkskammer (HWK).
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Handwerkskarte über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Informationen zur Handwerksrolle finden Sie auch auf den Internetseiten der HWK Lübeck.
- Aufstellen von Geldspielgeräten
- Fischereipachtvertrag genehmigen lassen
- Genehmigung zur Einfuhr von Tieren und Waren aus anderen EU-Staaten beantragen
- Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner für einfache Abwicklung von Verwaltungsverfahren nutzen
- Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Probenehmern
Ansprechpartner
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de
Johanniskirchhof 1-7
24937 Flensburg
Tel: 0049461 866-0Fax: 0049461 866-110E-Mail: info[at]hwk-flensburg.de
Postanschrift: Postfach 173824907Flensburg
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein