Kommunalaufsicht
Kommunalaufsicht
Die Kommunalaufsicht ist die Rechtsaufsicht über Kommunen. Sie überprüft das rechtmäßige Handeln von Kommunen.
Aufgaben der Kommunalaufsicht sind, die Gemeinden, Ämter, Städte, Kreise und Zweckverbände zu beraten und zu unterstützen sowie die Rechtmäßigkeit der Aufgabenerfüllung in Selbstverwaltungsangelegenheiten zu gewährleisten.
Maßnahmen gegen die Gemeinden, Ämter, Städte, Kreise oder Zweckverbände, die über eine Beratung hinausgehen, kann die Kommunalaufsicht nur bei eindeutigen Rechtsverstößen ergreifen.
In Fragen der Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns darf sie nicht tätig werden.
Die Kommunalaufsichtsbeschwerde ersetzt nicht den bundesrechtlich normierten gerichtlichen Rechtsschutz und dient nicht dazu, individuelle Interessen einzelner Bürgerinnen und Bürger gegen die Behörden durchzusetzen.
- An das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, sofern es um Angelegenheiten
- der Kreise oder Städte mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern oder
- bestimmter Zweckverbände geht.
- An die Landrätin/den Landrat, sofern es um Angelegenheiten
- in Städten mit bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern oder Gemeinden, Ämtern oder
- bestimmter Zweckverbände geht.
- Beantragen einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Opfer einer Straftat nach den §§ 232 bis 233a StGB
- Einsicht in Bauakten beantragen
- Gaststättenbetrieb: Rücknahme der Erlaubnis
- Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen
- Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen
Ansprechpartner
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 87-0E-Mail: pfsl.wahlen[at]schleswig-flensburg.deWeb: www.schleswig-flensburg.de/
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Tel: +49 431 988-0Fax: +49 431 988-2833E-Mail: poststelle[at]im.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html
Postanschrift: Postfach 712524171Kiel
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein