Landschaftsplanung
Landschaftsplanung
Die Landschaftsplanung liefert die notwendigen Grundlagen zur Berücksichtigung ökologischer Zusammenhänge.
Die Landschaftsplanung in Schleswig-Holstein stellt neben der Sicherung von Natur und Landschaft einen Beitrag zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren dar. Die überörtlichen Ziele und Erfordernisse des Naturschutzes werden auf Landesebene in einem Landschaftsprogramm dargestellt. Die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden auf kommunaler Ebene auf der Grundlage des Landschaftsprogramms in Landschaftsplänen dargestellt. Dabei sind die Landschaftspläne als naturschutzfachliche Ergänzung der von den Gemeinden aufzustellenden Flächennutzungspläne anzusehen.
Aktuelle Landschaftspläne liefern Maßstäbe für eine nachhaltige Entwicklung von Naturräumen, an denen andere Fachplanungen sich ausrichten können.
Insbesondere mit einer umfassenden Bestandserhebung und -Bewertung von Natur und Landschaft sowie einer Zielformulierung sind aktuelle Landschaftspläne eine wichtige Grundlage für Umweltverträglichkeitsprüfungen und die Folgenabschätzung von Eingriffen in Natur und Landschaft. In den Landschaftsplänen wird dem Biotopverbund einschließlich eines unterschiedlichen Schutzgebietssystems ein besonderer Wert beigemessen.
Entscheidungen über künftige Inanspruchnahme des Naturhaushalts sowie über Maßnahmen des Naturschutzes können mit der Erstellung von Landschaftsplänen transparent gemacht werden. Ökologische Zusammenhänge sind deshalb verständlich darzustellen. Benötigt werden Informationen über Funktion und Werte von Flächen und Räumen sowie über die Bedeutung dieser Flächen für Natur und Landschaft.
- An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um den Landschaftsplan geht,
- an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN), wenn es um das Landschaftsprogramm (= Basis des Landschaftsplans) geht.
- §§ 8 ff. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG),
- §§ 5 - 7 Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG).
Viele Kreise und Städte mit eigener unterer Naturschutzbehörde haben einen eigenen Internetauftritt, dem Sie unmittelbar Informationen sowie Ansprechpartner entnehmen können.
Weitere Informationen und Hinweise zur Landschaftsplanung finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
Ansprechpartner
Tannenweg 1
24980 Schafflund
Tel: 04639 700Fax: 04639 70-30E-Mail: info[at]amt-schafflund.deWeb: www.amt-schafflund.de/
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 87-0Fax: +49 4621 87-588E-Mail: info[at]schleswig-flensburg.sh-kommunen.de-mail.de
Frau Ramona Ernst
Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Naturschutz
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04621 87374
ramona.ernst[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
417
Frau Katja Kargel
Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Naturschutz
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04621 87380
katja.kargel[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
411
Frau Miriam Napolitano
Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Naturschutz
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04622 878678
miriam.napolitano[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
411
Herr Jonas Rotert
Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Naturschutz
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04621 87200
jonas.rotert[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
418
Herr Martin Steen
Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Naturschutz
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04621 87348
martin.steen[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
415
Frau Heidrun Vahldiek
Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Naturschutz
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04621 87649
heidrun.vahldieck[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
419
Herr Hinrich Vorpahl
Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Naturschutz
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04621 87649
hinrich.vorphal[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
417
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Tel: +49 431 988-0Fax: +49 431 988-7239E-Mail: schriftgutstelle[at]mekun.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html
Postanschrift:24171Kiel
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein