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Für die Änderung von Bau und Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.

Für die wesentliche Änderung von Bau und Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur Änderung der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder der Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden. Eine zusätzliche Baugenehmigung ist nicht erforderlich.

 

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden).

 

Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

 

Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.

 

§§ 54 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

§§ 54 ff. WHG

 


Ansprechpartner

Der Landrat
Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift: Postfach 90524758Rendsburg


Kaisertraße 10 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.de

Postanschrift: Postfach 905Kaiserstraße 824758Rendsburg

Frau Susanne Mieth

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle

Fachdienst

Kontakt herunterladen
+49 4331 202-689
+49 4331 202-527
susanne.mieth[at]kreis-rd.de
Etage: EG   |   Zimmer: 007

Herr Hans-Jörg Tresselt

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle

Fachdienst

Kontakt herunterladen
+49 4331 202-515
+49 4331 202-527
hans-joerg.tresselt[at]kreis-rd.de
Etage: EG   |   Zimmer: 012


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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