Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
- Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten
- Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis / Gestattung
- Gewerbeanmeldung: Ausländische Gesellschaft
- Handwerksrolle: Eintragung von Amts wegen
- Immissionsschutz: Sachverständige nach § 29a Bundes-Immissionsschutzgesetz
Ansprechpartner
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:Kaiserstraße 824768Rendsburg
Kaisertraße 10
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Postanschrift:Kaiserstraße 824768Rendsburg
Frau Susanne Mieth
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
Fachdienst
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+49 4331 202-689
+49 4331 202-527
susanne.mieth[at]kreis-rd.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
007
Frau Theresa Petrat
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
Fachdienst
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+49 4331 202-682
+49 4331 202-527
theresa.petrat[at]kreis-rd.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
005
Herr Hans-Jörg Tresselt
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
Fachdienst
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+49 4331 202-515
+49 4331 202-527
hans-joerg.tresselt[at]kreis-rd.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
012
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein