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Jede Leiche muss bestattet werden. Egal, ob in einer Erd-, Feuer-, See- oder Waldbestattung .

In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen durch Bestattungsinstitute, allgemein Bestatter genannt, durchgeführt. Sie können dabei unterschiedliche Bestattungsarten auswählen. Je nach Region können Sie wählen zwischen

  • Erdbestattung
  • Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung)
  • Anonyme Bestattung

Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen.

Sind Bestattungspflichtige (Angehörige)

  • nicht vorhanden,
  • nicht zu ermitteln,
  • nicht auffindbar.

oder

  • kommen sie ihrer Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach

und

  • veranlasst auch kein anderer die Bestattung,

hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort örtlich zuständige Ordnungsbehörde für die Bestattung zu sorgen.

Kurztext

  • Leichen und Aschen verstorbener Personen sind zu bestatten.
  • Die Leichenschau ist von Personen des Haushalts der verstorbenen Person, der Person, in deren Haushalt oder Einrichtung oder auf deren Grundstück sich der Sterbefall ereignet hat und jeder Person, die eine Leiche auffindet oder in deren Beisein ein Mensch verstirbt, zu veranlassen beziehungsweise die Polizei zu verständigen.
  • Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Ärztinnen und Ärzte im Notfall- und Rettungsdienst haben die Leichenschau vorzunehmen sowie die Todesbescheinigung auszustellen. Das gilt auch für Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen für die dort Verstorbenen. Nachrangig sind Amtsärztinnen und Amtsärzte der zuständigen unteren Gesundheitsbehörde heranzuziehen.

 

Bitte wenden Sie sich

  • für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt
  • für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt
  • für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll
  • für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen

Zuständige Stelle

     

    Es fallen Gebühren an für

    • die Ausstellung der Sterbeurkunde,
    • die Erteilung der Bestattungsgenehmigung,
    • weitere notwendige Amtshandlungen,
    • Ausstellung eines Leichenpasses

    Wenn die Angehörigen nicht für die Bestattung eines Verstorbenen sorgen, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften als Gesamtschuldner für die entstehenden Kosten.

    Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt stellen.

     

    Für die Bestattung

    • Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige

     


    Ansprechpartner

    Der Amtsdirektor
    Mühlenstraße 8 24361 Groß Wittensee
    Tel: +49 4356 9949-0Fax: +49 4356 9949-7000E-Mail: info[at]amt-huettener-berge.deWeb: www.amt-huettener-berge.de

    Herr Andreas Hoffmann

    Mitarbeiter Amt Hüttener Berge

    Fachdienstleiter
    FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
    Amtsdirektor - Leitung

    Kontakt herunterladen
    +49 4356 9949-310
    +49 4356 9949-7000
    hoffmann[at]amt-huettener-berge.de
    Etage: Neubau 1. OG   |   Zimmer: 11


    Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


    Kontakt: Mühlenstraße 8 | 24361 Groß Wittensee | 04356/9949-0 | info@amt-huettener-berge.de

    Groß Wittensee | Altbau

    Amtsdirektor
    Gleichstellung
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    Bauhof GW

    Owschlag (Bürgerbüro)

    An der Post 2
    24811 Owschlag
    Telefon: 0 43 36 / 2 70
    oder 0 43 56 / 99 49 - 351

    Borgstedt (Bürgerbüro)

    Im "Uns Dörpshus"
    Rendsburger Str. 20
    24794 Borgstedt
    Telefon: 0 43 31 / 3 65 78
    oder 0 43 56 / 99 49 - 352

    Öffnungszeiten

    Groß Wittensee

    Montag08:00 bis 12:00 Uhr
    Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
    Mittwochgeschlossen
    Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr   14:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

     

     

    Sozialamt

    Termine im Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

    Owschlag (Bürgerbüro)

    Montag: Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

    Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr

     

    Borgstedt (Bürgerbüro)

    Dienstag: 16:00 bis 18:00 Uhr

     

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