Architekten- und Ingenieurkammer: Aufgaben
Architekten- und Ingenieurkammer: Aufgaben
Überblick über die Aufgaben der Architekten- und Ingenieurkammer.
Die Aufgaben der Architekten- und Ingenieurkammer sind vielfältig. Dazu zählen beispielsweise:
- Vertretung der berufsständischen Interessen,
- Bestellung, Vereidigung und Benennung von Sachverständigen,
- Festlegung und Überwachung der Berufspflichten,
- Beilegung von Streitigkeiten als Schiedsstelle,
- Erstellung von Gutachten (insbesondere zu berufsständischen Fragen) auf Anforderung von Behörden oder Gerichten,
- Förderung der Baukultur, des Bauwesens, der Landschaftspflege und der städtebaulichen Entwicklung,
- berufliche Aus- und Fortbildung der Mitglieder sowie der sonstigen in die Listen nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 und 7 ArchIngKG Eingetragenen,
- Führung der Listen und Verzeichnisse gemäß § 15 Architekten- und Ingenieurkammergesetz (ArchIngKG) und die Erteilung der für die Berufsausübung notwendigen Bescheinigungen und Auskünfte.
An die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein (AIK-SH).
Gesetz über die Führung der Berufsbezeichnungen Architektin oder Architekt, Stadtplanerin oder Stadtplaner und Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur sowie über die Errichtung einer Architekten- und Ingenieurkammer (Architekten- und Ingenieurkammergesetz - ArchIngKG).
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Bauprodukte Erteilung
- Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) für Bauprodukte
- Bauprodukte: Herstellung von nicht geregelten Bauprodukten - Erlaubnis
- Bescheinigung in Steuersachen
- Erd- und Grundbau: Prüfsachverständige / Prüfsachverständiger - Anerkennung
Ansprechpartner
Düsternbrooker Weg 71
24105 Kiel
Tel: +49 431 57065-0Fax: +49 431 57065-25E-Mail: info[at]aik-sh.deWeb: www.aik-sh.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein