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Bürgerportal Karte

Wenn Sie Informationen über Bodenrichtwerte haben möchten, zum Beispiel im Vorfeld eines Grundstückskaufs oder Bauvorhabens, können Sie die Bodenrichtwerte online einsehen oder schriftliche Auskünfte und Auszüge erhalten.

Sie haben ein allgemeines Interesse am Grundstücksmarkt oder wollen ein Grundstück erwerben beziehungsweise verkaufen? Dann können Sie sich auf verschiedene Weisen über das Niveau der Bodenpreise in der Region informieren.

Einen schnellen und kostenfreien Überblick über die Bodenrichtwerte bekommen Sie

  • bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse vor Ort,
  • über Internetportale der Bundesländer,
  • oder über das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D).
    • Hinweis: Im Saarland und in Baden-Württemberg ist der Online-Dienst nicht verfügbar.


Hinweis: Für die Grundsteuererklärung halten die Bundesländer teilweise für ihre jeweiligen Grundsteuermodelle eigens dafür vorgesehene Portale als Hilfestellung für die Abgabe der Grundsteuererklärungen bereit.

Schriftliche Auskünfte (einschließlich amtlicher Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte) können Sie beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen.

Benötigen Sie die Bodenrichtwerte für Ihre Grundsteuererklärung für die Hauptfeststellung auf den 01.01.2022? Diese finden Sie unter Schleswig-Holstein.de/Grundsteuer.

Bei Fragen zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung können Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt wenden.

Kurztext

  • Bodenrichtwertkarte Auszug
  • Informationen über Bodenrichtwerte, z.B. im Vorfeld eines Grundstückskaufs oder Bauvorhabens
  • kostenfreie Einsicht in die Bodenrichtwerte über
    • Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse vor Ort
    • Internetportale der Bundesländer
    • oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D)
      • Hinweis: Im Saarland und in Baden-Württemberg ist der Online-Dienst nicht verfügbar.
  • mündliche Auskünfte oder Einsicht in die Bodenrichtwerte bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind kostenfrei
  • schriftliche Auskünfte und amtliche Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte erfolgen auf formlosen Antrag und sind nach Maßgabe des Landesrechts kostenpflichtig
  • zuständig: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte

 

keine

 


Ansprechpartner

Der Landrat
Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift: Postfach 90524758Rendsburg


Kaisertraße 10 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.de

Postanschrift: Postfach 905Kaiserstraße 824758Rendsburg

Frau Iris Kraft

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle

Fachdienst

Kontakt herunterladen
+49 4331 202-481
+49 4331 202-574
iris.bennuehr[at]kreis-rd.de
Etage: 2. OG   |   Zimmer: 213

Frau Tanja Neumann

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle

Fachdienst

Kontakt herunterladen
+49 4331 202-531
+49 4331 202-574
tanja.neumann[at]kreis-rd.de
Etage: 2. OG   |   Zimmer: 213



Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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An der Post 2
24811 Owschlag
Telefon: 0 43 36 / 2 70
oder 0 43 56 / 99 49 - 351

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Im "Uns Dörpshus"
Rendsburger Str. 20
24794 Borgstedt
Telefon: 0 43 31 / 3 65 78
oder 0 43 56 / 99 49 - 352

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Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
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Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

 

 

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Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Owschlag (Bürgerbüro)

Montag: 15:30 bis 17:30 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr

 

Borgstedt (Bürgerbüro)

Dienstag: 16:00 bis 18:00 Uhr

 

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