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Die Badewasserqualität an Badestellen wird während der Badesaison von den Gesundheitsämtern kontrolliert.

Während der Badesaison (01. Juni bis 15. September eines jeden Jahres) kontrollieren die Gesundheitsämter auf der Grundlage der Vorgaben der Badegewässerverordnung des Landes Schleswig-Holstein mindestens einmal im Monat die Badestellen im Land. Sie beurteilen die allgemeine hygienische Situation und entnehmen Wasserproben, die vom Medizinaluntersuchungsamt untersucht werden.

 

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Öffentliche Gesundheitsdienste), in denen die Badegewässer/Badestellen liegen.

Öffentliche Gesundheitsdienste/Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein

 

Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung).

Badegewässerverordnung

 

Sollten Sie Vorschläge, Bemerkungen oder Beschwerden zu einzelnen Badestellen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Alle Untersuchungsergebnisse, aktuelle Meldungen zur Badegewässerqualität, Informationen zu den Badestellen und Ansprechpartner sind auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG) einzusehen.

Baden in Schleswig-Holstein

 


Ansprechpartner

Der Landrat
Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift: Postfach 90524758Rendsburg

Herr Wolfgang Tismer

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Gesundheitsdienste
Fachbereich - Soziales, Gesundheit und Infrastruktur

Kontakt herunterladen
+49 4331 202-686
+49 4331 202-604
infektionsschutz[at]kreis-rd.de
Etage: EG   |   Zimmer: 13


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Sozialamt

 

Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Owschlag (Bürgerbüro)

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Borgstedt (Bürgerbüro)

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