Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Bürgerportal Karte

Wenn Sie Ihr Unternehmen aufgegeben oder eingestellt haben, müssen Sie die Künstlersozialkasse darüber informieren. Die Aufgabe Ihres Unternehmens führt zur Beendigung der Künstlersozialabgabepflicht.

Wenn Ihr Unternehmen nicht mehr besteht, endet auch die Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz.

Warum Ihr Unternehmen nicht mehr besteht, zum Beispiel durch Löschung, Verschmelzung oder Aufspaltung, ist für die Beendigung nicht entscheidend. Hieraus können sich jedoch weitere Prüfungen der Künstlersozialkasse ergeben, wenn Ihr Rechtsnachfolger abgabepflichtig ist.

Sollte Ihr Unternehmen lediglich ruhen, wird Ihre Abgabepflicht in der Regel nicht beendet, da Ihr Unternehmen noch existiert.

Für die Zeit bis zur vollständigen Einstellung des Unternehmens sind die Entgelte, die Sie für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen an selbständig Tätige gezahlt haben, von Ihnen zu melden. Die Künstlersozialkasse erstellt anhand Ihrer Meldung eine Endabrechnung der Künstlersozialabgabe.

Kurztext

  • Beendigung der Abgabepflicht bei der Künstlersozialkasse Prüfung
  • Künstlersozialabgabe: Beendigung der Abgabepflicht beantragen
  • Unternehmen wurde gelöscht beziehungsweise abgemeldet
  • formlose schriftliche Mitteilung
  • Nachweis ist einzureichen, sofern vorhanden
  • zuständig: Künstlersozialkasse

 

Sie können Ihr Anliegen online oder per Post übermitteln.

Online-Mitteilung:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden.
  • Sie benötigen ungefähr 15 Minuten, um das Online-Formular auszufüllen.
  • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Abgabenummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Im Anschluss geben Sie an, zu welchem Zeitpunkt Sie Ihr Unternehmen eingestellt haben oder absehbar einstellen werden.
  • Sie können in dem Formular auch die bis zur Einstellung des Unternehmens an selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten gezahlten Entgelte melden.
  • Sofern vorhanden, laden Sie Nachweise zur Einstellung des Unternehmens hoch.

Mitteilung per Post:

  • Teilen Sie die Einstellung Ihres Unternehmens der Künstlersozialkasse bitte formlos mit. Geben Sie dabei den Zeitpunkt der Einstellung des Unternehmens an.
  • Führen Sie in Ihrem Schreiben bitte Ihre Abgabenummer mit auf. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Sofern vorhanden, fügen Sie einen Nachweis über die Einstellung des Unternehmens bei.
  • Senden Sie das formlose Schreiben an die Künstlersozialkasse.

Nach Eingang Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse mit Ihnen in Verbindung.

Über das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie von der Künstlersozialkasse eine Mitteilung.

Voraussetzungen

  • Sie sind bei der Künstlersozialkasse als Unternehmen angemeldet.
  • Sie haben Ihre unternehmerische Tätigkeit vollständig eingestellt oder werden diese in absehbarer Zeit einstellen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

 

Es fallen keine Kosten an.

 

Es sind folgende Nachweise einzureichen, sofern zutreffend und vorhanden:

  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Auszug aus dem Vereinsregister
  • Auszug aus dem Genossenschaftsregister
  • Auszug aus dem Partnerschaftsregister
  • Abmeldung beim Gewerberegister

Wenn Sie keinen dieser Nachweise vorlegen können, erfragen Sie bitte bei der Künstlersozialkasse, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

 

§ 24 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)

§ 29 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.

 

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

 


Ansprechpartner

Gökerstraße 14 26384 Wilhelmshaven
Tel: +49 4421 9289000E-Mail: abgabe[at]kuenstlersozialkasse.deWeb: www.kuenstlersozialkasse.de/

Postanschrift:26380Wilhelmshaven


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Kontakt: Mühlenstraße 8 | 24361 Groß Wittensee | 04356/9949-0 | info@amt-huettener-berge.de

Groß Wittensee | Altbau

Amtsdirektor
Gleichstellung
Amtskasse
Breitband
Hauptamt
IT-Service
Kämmerei
KITA / Schule
Personal
Steueramt

Groß Wittensee | Neubau

Bürgerbüro
Sozialamt
Standesamt / Trauzimmer
Sitzungsräume
Bauamt
Ordnungsamt
Archiv
Hausmeister
Bauhof GW

Owschlag (Bürgerbüro)

An der Post 2
24811 Owschlag
Telefon: 0 43 36 / 2 70
oder 0 43 56 / 99 49 - 351

Borgstedt (Bürgerbüro)

Im "Uns Dörpshus"
Rendsburger Str. 20
24794 Borgstedt
Telefon: 0 43 31 / 3 65 78
oder 0 43 56 / 99 49 - 352

Öffnungszeiten

Groß Wittensee

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr   14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

 

 

Sozialamt

Termine im Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Owschlag (Bürgerbüro)

Montag: Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr

 

Borgstedt (Bürgerbüro)

Dienstag: 16:00 bis 18:00 Uhr

 

Folgen Sie uns auf Facebook und Instagram.