Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Bürgerportal Karte

Als Funkamateurin oder Funkamateur mit einem zugeteilten deutschen Amateurfunk-Rufzeichen müssen Sie der Bundesnetzagentur Änderungen Ihrer personenbezogenen Daten stets und unverzüglich mitteilen.

Hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) Sie zur Teilnahme am Amateurfunkdienst zugelassen und Ihnen ein personengebundenes Rufzeichen zugeteilt, müssen Sie der BNetzA über ein Online-Formular oder formlos per E-Mail oder Post unverzüglich mitteilen, wenn sich Ihre in der Zulassung erfassten personengebundenen Daten ändern. Das betrifft zum Beispiel Namensänderungen, einen Wohnortwechsel oder einen Wechsel der Staatsangehörigkeit.

Zusätzlich können Sie über eine Änderungsanzeige der Veröffentlichung Ihrer Anschrift und des Standortes Ihrer ortsfesten Amateurfunkstelle in der Rufzeichenliste und der Rufzeichenabfrage widersprechen.

Kurztext

  • Anzeige geänderter Daten eines Zulassungsinhabers Entgegennahme
  • zum Amateurfunkdienst zugelassene Funkamateurinnen und Funkamateure sind verpflichtet, Änderungen Ihrer personenbezogenen Daten unverzüglich anzuzeigen
  • zusätzlich können Sie der Veröffentlichung Ihrer Anschrift und des Standortes Ihrer ortsfesten Amateurfunkstelle in der Rufzeichenliste und der Rufzeichenabfrage widersprechen
  • Antragstellung schriftlich oder online bei der BNetzA
  • Kosten:18,50 EUR
  • zuständig: Bundesnetzagentur (BNetzA)

 

Sie können die Anzeige zur Änderung Ihrer personengebundenen Daten online oder formlos per Post oder E-Mail bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) einreichen.

Änderungen online anzeigen:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben. Füllen Sie den Antrag vollständig online aus.
  • Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Nachweise hoch.
  • Senden Sie Ihren Antrag online ab.
  • Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
  • Sie erhalten eine Bestätigung und eine Zahlungsaufforderung.
  • Sie überweisen die Gebühr.

Änderungen per Post oder E-Mail anzeigen:

  • Schicken Sie Ihre Anzeige formlos und mit den gegebenenfalls erforderlichen Nachweisen per E-Mail oder per Post an die BNetzA.
  • Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
  • Sie erhalten eine Bestätigung und eine Zahlungsaufforderung.
  • Sie überweisen die Gebühr.

Voraussetzungen

Sie besitzen eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst.

Welche Fristen muss ich beachten?

Jede Änderung Ihres Namens oder Ihrer Anschrift müssen Sie unverzüglich anzeigen.

 

  • Anzeige geänderter Daten

Folgende Unterlagen sind erforderlich, wenn Sie sich nicht über den elektronischen Ausweis oder mittels persönlichen Zertifikats authentifiziert haben:

  • bei Änderung Ihres Namens:
    • Nachweis über die Änderung, beispielsweise:
      • Kopie der Heiratsurkunde oder
      • Kopie des Personalausweises
  • bei Änderung Ihrer Staatsangehörigkeit:
    • Kopie des Nachweises über Ihre Staatsangehörigkeit

Für eine Änderung Ihrer Anschrift sowie bezüglich Ihres Einverständnisses zur Veröffentlichung Ihrer Anschrift oder des Standortes Ihrer ortsfesten Amateurfunkstelle sind keine Nachweise erforderlich.

 

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

 


Ansprechpartner

Alter Hellweg 56 44379 Dortmund, Stadt
Tel: 0231 99550Fax: 0231 9955180E-Mail: Dort10-Pruefung[at]BNetzA.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Kontakt: Mühlenstraße 8 | 24361 Groß Wittensee | 04356/9949-0 | info@amt-huettener-berge.de

Groß Wittensee | Altbau

Amtsdirektor
Gleichstellung
Amtskasse
Breitband
Hauptamt
IT-Service
Kämmerei
KITA / Schule
Personal
Steueramt

Groß Wittensee | Neubau

Bürgerbüro
Sozialamt
Standesamt / Trauzimmer
Sitzungsräume
Bauamt
Ordnungsamt
Archiv
Hausmeister
Bauhof GW

Owschlag (Bürgerbüro)

An der Post 2
24811 Owschlag
Telefon: 0 43 36 / 2 70
oder 0 43 56 / 99 49 - 351

Borgstedt (Bürgerbüro)

Im "Uns Dörpshus"
Rendsburger Str. 20
24794 Borgstedt
Telefon: 0 43 31 / 3 65 78
oder 0 43 56 / 99 49 - 352

Öffnungszeiten

Groß Wittensee

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr   14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

 

 

Sozialamt

Termine im Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Owschlag (Bürgerbüro)

Montag: Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr

 

Borgstedt (Bürgerbüro)

Dienstag: 16:00 bis 18:00 Uhr

 

Folgen Sie uns auf Facebook und Instagram.