Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
Die Eingliederungshilfe dient unter anderem dazu, Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern und sie zu einem weitgehend selbständigen Leben zu befähigen.
Aufgabe der Eingliederungshilfe besteht darin, Leistungsberechtigten eine individuelle, der Würde des Menschen entsprechende Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll Menschen mit Behinderung befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.
Die Eingliederungshilfe wird nur auf Antrag gewährt.
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen, Leistungen bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern),
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung (Hilfen zu einer Schulbildung, Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf),
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Leistungen für Wohnraum, Assistenzleistungen, heilpädagogische Leistungen, Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie, Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, Leistungen zur Förderung der Verständigung, Leistungen zur Mobilität, Hilfsmittel, Besuchsbeihilfen).
Zum Zweck der Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation des Teilhabeprozesses stellt der Träger der Eingliederungshilfe unverzüglich nach der Feststellung der Leistungen gemeinsam mit der leistungsberechtigten Person, einer Person ihres Vertrauens, eventuell mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt, dem Gesundheitsamt, der Landesärztin/dem Landesarzt, dem Jugendamt und den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit einen Gesamtplan insbesondere zur Durchführung der einzelnen Leistungen oder einer Einzelleistung auf.
Anspruch auf Leistungen haben Menschen mit Behinderungen, die nicht nur vorübergehende körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben und wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungsträger oder Rehabilitationsträger (zum Beispiel Krankenversicherungsträger, Rentenversicherungsträger, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherungsträger) nachrangig.
Bitte wenden Sie sich an den Träger der Eingliederungshilfe Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.
Eingliederungshilfe wird frühestens ab dem Ersten des Monats der Antragstellung gewährt, wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen bereits vorlagen.
Je nach Sachverhalt benötigen Sie zum Beispiel
- Nachweis über die Behinderung,
- sämtliche Einkommensnachweise,
- Nachweise über die Kosten der Unterkunft und Vermögensnachweis (Bankauskunft).
Genaue Auskünfte hierzu erhalten Sie von der zuständigen Stelle.
Ansprechpartner
Der Amtsdirektor
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee
Tel: +49 4356 9949-0Fax: +49 4356 9949-7000E-Mail: info[at]amt-huettener-berge.deWeb: www.amt-huettener-berge.de
Herr Andreas Baum
Mitarbeiter Amt Hüttener Berge
FD III - Soziales
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung
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+49 4356 9949-331
+49 4356 9949-7000
baum[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
Neubau EG
|
Zimmer:
13
Frau Nadine Eichstädt
Mitarbeiter Amt Hüttener Berge
FD III - Soziales
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung
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+49 4356 9949-334
+49 4356 9949-7000
eichstaedt[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
Neubau EG
|
Zimmer:
11
Frau Birte Harder
Mitarbeiter Amt Hüttener Berge
FD III - Soziales
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung
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+49 4356 9949-333
+49 4356 9949-7000
harder[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
Neubau EG
|
Zimmer:
11
Frau Anja Volkmann
Mitarbeiter Amt Hüttener Berge
FD III - Soziales
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung
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+49 4356 9949-332
+49 4356 9949-7000
volkmann[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
Neubau 1. OG
|
Zimmer:
12
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:Kaiserstraße 824768Rendsburg
Frau Marion Askoubane
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst - Soziales und Eingliederungshilfen
Fachbereich - Soziales, Arbeit und Gesundheit
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+49 4331 202-192
+49 4331 202-184
eingliederungshilfe[at]kreis-rd.de
Etage:
5. OG
|
Zimmer:
504
Frau Evelyn Kurt
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst - Soziales und Eingliederungshilfen
Fachbereich - Soziales, Arbeit und Gesundheit
Kontakt herunterladen
+49 4331 202-1206
+49 4331 202-615
eingliederungshilfe[at]kreis-rd.de
Etage:
5. OG
|
Zimmer:
502
Herr Hajo Päpcke
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst - Soziales und Eingliederungshilfen
Fachbereich - Soziales, Arbeit und Gesundheit
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+49 4331 202-538
+49 4331 202-184
eingliederungshilfe[at]kreis-rd.de
Etage:
5. OG
|
Zimmer:
505
Kieler Straße 78
24340 Eckernförde
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-185E-Mail: eingliederungshilfen[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
Postanschrift:Kieler Straße 7824340Eckernförde
Frau Stefanie Gerhardt
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Hilfeplanung Eckernförde
Fachdienst
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+49 4331 202-552
+49 4331 202-184
eingliederungshilfe[at]kreis-rd.de
Etage:
1. OG
|
Zimmer:
112
Industriestraße 6
24589 Nortorf
Tel: +49 4392 4083-30Fax: +49 4392 4083-20E-Mail: eingliederungshilfe[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rd.de
Postanschrift:Industriestraße 624589Nortorf
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein