Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder ab dem 3. Lebensjahr können in einer Kindertagesstätte gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut werden.
Leistungen zur Teilhabe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass falls möglich Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen betreut werden. Dabei werden Kinder mit Behinderungen alters- und entwicklungsentsprechend an der Planung und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt und ihre Sorgeberechtigten intensiv darin einbezogen.
- An die Kindergartenträger oder
- an die zuständigen Jugendämter.
Es fallen die ortsüblichen Gebühren an.
Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Ansprechpartner
Kaiserstraße 19
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-371Fax: +49 4331 202-4349044E-Mail: jsd.rendsburg[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
Postanschrift:Kaiserstraße 824768Rendsburg
Kaiserstraße 19
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-448Fax: +49 4331 4349761E-Mail: eghkiju[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
Postanschrift:Kaiserstraße 824768Rendsburg
Frau Karin Reddig
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Pädagogische Dienste
Fachdienst
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+49 4331 202-448
+49 4331 202-898
eghkiju[at]kreis-rd.de
Zimmer:
E-14
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein