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Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.

Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen. Sie dient der Feststellung von Gründen, die einem erfolgreichen Schulbesuch aus medizinischer Sicht entgegenstehen könnten und findet in der Regel vor dem Kennenlerngespräch mit der Schulleitung statt.

Die Ärztin/der Arzt kann über einen zu definierenden Zeitraum eine Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen empfehlen.

Den Antrag auf Beurlaubung müssen Sie als Eltern dann an das zuständige Schulamt richten.

 

An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt, Fachdienst für Gesundheit - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst).

Öffentliche Gesundheitsdienste und Gesundheitsämter Schleswig-Holstein

 

Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle umgehend zu benachrichtigen.

 

Keine

 

Die im Einladungsschreiben an die Erziehungsberechtigten aufgeführten Unterlagen. Das sind in der Regel

  • gelbes Vorsorgeheft,
  • Impfausweis,
  • Anamnesebogen,
  • sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel.

 

Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG),
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz - GDG),
Landesverordnung über die schulärztlichen Aufgaben,
Gesetz zur Durchführung von Reihenuntersuchungen (RUG).

SchulG

Gesundheitsdienst-Gesetz -GDG

Landesverordnung über die schulärztlichen Aufgaben

RUG

 


Ansprechpartner

Der Landrat
Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift: Postfach 90524758Rendsburg

Frau Stephani Peters

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Gesundheitsdienste
Fachbereich - Soziales, Gesundheit und Infrastruktur

Kontakt herunterladen
+49 4331 202-224
+49 4331 202-565
jugendarzt[at]kreis-rd.de
Etage: EG   |   Zimmer: 5


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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