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Die Akten von Bauvorhaben werden im Bauaktenarchiv aufbewahrt.

Im Rahmen von Bauvorhaben werden Aktenvorgänge angelegt, welche die im Zusammenhang mit dem Vorhaben entstandenen Dokumente enthalten.

 

  • Kreise oder kreisfreien Städte
  • Gemeinden und Ämter, sofern die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen wurden

 

Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis (in der Regel nicht älter als drei Monate) glaubhaft gemacht wird, zum Beispiel in Form

  • eines Grundbuchauszuges,
  • eines Kaufvertrages,
  • eines Erbscheines oder
  • eines Grundsteuerbescheides.

Bei der beabsichtigten Einsichtnahme durch Dritte kann eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten erforderlich werden.

 

Neben dem persönlichen Anspruch auf Akteneinsicht haben Anspruch auf Einsicht in Verfahrensakten grundsätzlich die Beteiligten.

Daneben kann nach den Regelungen des IZG-SH ein Antrag auf Akteneinsicht gestellt werden. In diesem Falle können Kosten anfallen.

 


Ansprechpartner

Der Landrat
Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift: Postfach 90524758Rendsburg

Frau Jana Asmussen

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung und Bauen

Kontakt herunterladen
+49 4331 202-492
+49 4331 202-574
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage: 4. OG   |   Zimmer: 438

Frau Judith Kropf

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung und Bauen

Kontakt herunterladen
+49 4331 202-337
+49 4331 202-574
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage: 4. OG   |   Zimmer: 438


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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An der Post 2
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oder 0 43 56 / 99 49 - 351

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Im "Uns Dörpshus"
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oder 0 43 56 / 99 49 - 352

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Sozialamt

 

Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Owschlag (Bürgerbüro)

Montag: 15:30 bis 17:30 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr

 

Borgstedt (Bürgerbüro)

Dienstag: 16:00 bis 18:00 Uhr

 

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