Fahrerlaubnis: Erste-Hilfe-Ausbildungsstelle - Anerkennung
Fahrerlaubnis: Erste-Hilfe-Ausbildungsstelle - Anerkennung
Wer Ausbildungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen möchte, benötigt eine amtliche Anerkennung.
Stellen, die Ausbildungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen, benötigen eine amtliche Anerkennung.
Voraussetzungen:
- Es liegen keine Tatsachen vor, die den Antragsteller (bei juristischen Personen die nach dem Gesetz oder der Satzung zur Vertretung berechtigten Personen) und das Ausbildungspersonal für die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und die Ausbildung in Erster Hilfe als unzuverlässig erscheinen lassen.
- Die Befähigung für das Ausbildungspersonal ist nachgewiesen.
- Geeignete Ausbildungsräume und die notwendigen Lehrmittel für den theoretischen Unterricht und die praktischen Übungen stehen zur Verfügung.
Die Anerkennung kann befristet und mit Auflagen (insbesondere hinsichtlich der Fortbildung der mit der Unterweisung und der Ausbildung befassten Personen) verbunden werden.
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Ordnungsbehörde), in dessen/deren Gebiet Sie Ihren Wohnsitz (bei Firmen den Firmensitz) haben.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Die Gebühren gemäß Nr. 214.3 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) betragen 51,10 Euro bis 511,00 Euro. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung eines Fachgutachtens darüber anordnen, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung gegeben sind. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Ansprechpartner
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:Kaiserstraße 824768Rendsburg
Frau Andrea Schmidt
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
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+49 4331 202-466
+49 4331 202-282
strassenverkehrsbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage:
5. OG
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Zimmer:
522
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein