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Auf Antrag fördert die Kulturstiftung kulturelle Projekte, Veranstaltungen, Publikationen und vieles mehr.

Die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Sie unterstützt auf Antragstellung Projekte und Erwerbungen gemäß dem Stiftungszweck.
Sie hat den Zweck:

  1. Kulturgüter und Kunstgegenstände von herausragender Bedeutung für das Land Schleswig-Holstein zu sichern,
  2. Veranstaltungen und Publikationen von besonderem Interesse für die Kultur, Kunst oder Geschichte des Landes Schleswig-Holstein zu ermöglichen oder selbst durchzuführen,
  3. neue Formen und Entwicklungen auf den Gebieten von Kunst und Kultur zu fördern,
  4. Maßnahmen zur Entwicklung und Stärkung der kulturellen Infrastruktur im Lande zu unterstützen.

 

Geschäftsstelle der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein

Geschäftsstelle Kulturstiftung

 

Voraussetzung für die Antragstellung ist ein gemeinnütziger oder kommunaler Projektträger.

 

  • Projektkonzept
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Zusätzlich können weitere Unterlagen erforderlich sein. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der Kulturstiftung in Verbindung zu setzen.

 

Anträge können jederzeit auf postalischen Weg gestellt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Kulturstiftung Schleswig-Holstein

 


Ansprechpartner

Lorentzendamm 35 24103 Kiel
Tel: +49 431 988-0Fax: +49 431 988-3870E-Mail: Poststelle[at]jumi.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/II/ii_node.html

Postanschrift: Postfach 714524171Kiel


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Kontakt: Mühlenstraße 8 | 24361 Groß Wittensee | 04356/9949-0 | info@amt-huettener-berge.de

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Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

 

 

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Termine im Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Owschlag (Bürgerbüro)

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Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr

 

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