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Wenn Sie mehr als ein Kind haben, dass eine Kita besucht oder von einer Kindertagespflegeperson betreut wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung erhalten.

Sie können eine Geschwisterermäßigung des Elternbeitrags beantragen, wenn Ihre Kinder gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden. Der Elternbeitrag wird in diesen Fällen für das zweitälteste Kind zur Hälfte und für jüngere Kinder vollständig übernommen.

Kurztext

  • Gebühr für Kindertageseinrichtungen bei Geschwisterkindern Ermäßigung
  • Übernahme des Elternbeitrags für das zweitälteste Kind zur Hälfte und für jüngere Kinder vollständig
  • Die Kreise und kreisfreien Städte regeln unterschiedlich, ob Kinder in Horten und schulischen Betreuungsangeboten mitangerechnet werden
  • Erforderlich ist, dass die Kinder in einem Haushalt leben
  • Ansprechpunkt: Kindertageseinrichtung selbst, örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder die von ihm bestimmte Ermäßigungsstelle (häufig Standortgemeinde der Kita)

 

An die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter).

 

Siestellen einen Antrag bei Ihrem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Verfahren können je nach zuständiger Stelle variieren. Informationen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpunkt.

Voraussetzungen

Wenn die folgenden Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, können Sie die Geschwisterermäßigung beantragen.

  • Sie haben mehrere Kinder, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden.
  • Diese Kinder leben mit Ihnen in einem Haushalt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeiten können je nach zuständiger Stelle variieren.

 

Die erforderlichen Unterlagen können beim jeweils zuständigen Ansprechpunkt erfragt werden.

 

Die Kindertagesstätte bietet unter Umständen eine Beratung an.

Eine Beratung über die Möglichkeiten einer Antragstellung erhalten Sie bei dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (dies sind meist die Jugendämter) oder der von diesem beauftragten Ermäßigungsstelle oder bei der Kindertageseinrichtung.

Kitareform 2020 – Verbesserungen für Eltern

Kitareform 2020 – Fragen und Antworten

 


Ansprechpartner

Der Landrat
Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:Kaiserstraße 824768Rendsburg

Frau Ilka Butenschön

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport
Fachbereich - Jugend, Familie und Bildung

Kontakt herunterladen
+49 4331 202-506
+49 4331 202-184
kindertagespflege[at]kreis-rd.de
Etage: 2. OG   |   Zimmer: 258

Frau Barbara Fischer

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport
Fachbereich - Jugend, Familie und Bildung

Kontakt herunterladen
+49 4331 202-694
+49 4331 202-184
kindertagesstaette[at]kreis-rd.de
Etage: 2. OG   |   Zimmer: 252

Frau Svenja Hehlert

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport
Fachbereich - Jugend, Familie und Bildung

Kontakt herunterladen
+49 4331 202-608
+49 4331 202-184
kindertagesstaette[at]kreis-rd.de
Etage: 2. OG   |   Zimmer: 253


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Termine im Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Owschlag (Bürgerbüro)

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