Halb- oder Vollwaisenrente beantragen
Halb- oder Vollwaisenrente beantragen
Kinder, bei denen ein oder beide Elternteile verstorben sind, können Waisenrente beantragen.
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein