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Bürgerportal Karte

Die Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul) informiert Bürgerinnen und Bürger über den Einsatz von Drohnen in Deutschland und stärkt die Sicherheit im Luftverkehr.

Auf der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul) können sich Bürgerinnen und Bürger über den Einsatz von Drohnen in Deutschland informieren.

Die Plattform bündelt alle Informationen, Regeln und Abläufe für den Drohnenbetrieb in Deutschland zentral auf einer Internetseite. Ein Map Tool weist die geografischen Fluggebiete online aus. So können Sie sich jederzeit informieren, wie und wo Sie Ihre Drohne aktuell sicher fliegen lassen können.

Über die Plattform können Sie alle digitalen Anträge und Behördengänge, wie zum Beispiel die Betreiberregistrierung oder eine Aufstiegsgenehmigung, finden und über direkte Verlinkung aufrufen.

Kurztext

dipul – Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt Auskunft

  • dipul ist ein bundesweites Informationsportal über den Einsatz von Drohnen in Deutschland
  • verfügbare Informationen und Services:
    • Anträge und Behördendienste für die zuständigen Stellen: Luftfahrt-Bundesamt (LBA) oder Landesluftfahrtbehörden
    • Map Tool: Grafische Ausweisung von geografischen Gebieten (Kennzeichnung von örtlichen Betriebseinschränkungen) über eine digitale Landkarte
    • Umfassende Informationssammlung zum Themengebiet der unbemannten Luftfahrt
      • Gesetze zum Drohnenbetrieb
      • Voraussetzungen zum Betrieb, Grundlagen
      • Luftrauminformationen zu geografischen UAS Gebieten
  • zuständig: Bundesministerium für Digitales und Verkehr

 

Wenn Sie Informationen zu unbemannter Luftfahrt und Drohnen in Deutschland online suchen:

  • Rufen Sie das Informationsportal dipul.de über einen beliebigen Browser auf
  • Nutzen Sie die Suche oder navigieren Sie sich über direkt zu den gewünschten Informationen über die Reiter
    • Informationen
    • Map Tool
    • Anträge und Behördendienste direkt.

Voraussetzungen

  • Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen.

 

Es fallen keine Kosten an.

 

  • Sie müssen keine Unterlagen für die Nutzung einreichen.

 

Online-Dienste vorhanden: Ja

 


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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