Jagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
Jagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
Wenn Sie die Jagd ausüben möchten, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einen Tagesjagdschein von der zuständigen Behörde ausstellen lassen.
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Wenn Sie die Jagd nicht regelmäßig ausüben möchten, dann können Sie einen Tagesjagdschein beantragen.
Kurztext
- Jagdschein Erteilung Tagesjagdschein
- für Jagd in Deutschland erforderlich
- erstmalige Erteilung erfordert eine in Deutschland bestandene Jägerprüfung
- Mindestalter 18 Jahre
- ist für 14 aufeinanderfolgende Tage gültig
- wird von der für den Wohnsitz zuständigen Behörde erteilt
- zuständig: untere Jagdbehörde
Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bestandene Jägerprüfung
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.
- Ausweis
- Zeugnis der Jägerprüfung
- aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Ansprechpartner
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:Kaiserstraße 824768Rendsburg
Frau Sabine Zweinig
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst - Bevölkerungsschutz und Ordnung
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Kontakt herunterladen
+49 4331 202-235
+49 4331 202-602
ordnungsamt[at]kreis-rd.de
Etage:
1. OG
|
Zimmer:
126
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein