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Die Jugendgerichtshilfe berät junge Straftäter und ihre Familien.

Im gesamten Strafverfahren gegen einen Jugendlichen (zur Tatzeit 14-17 Jahre alt) oder Heranwachsenden (zur Tatzeit 18-20 Jahre alt) muss die Jugendgerichtshilfe vom Jugendgericht herangezogen werden.

Die Jugendgerichtshilfe entscheidet nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen, ob und in welcher Weise sie im Verfahren mitwirkt. Auf Heranwachsende kann allgemeines Strafrecht (wie bei Erwachsenen) oder Jugendstrafrecht angewandt werden, wenn eine jugendtypische Straftat vorliegt, oder der/die Heranwachsende in seiner/ihrer Entwicklung noch auf einer jugendlichen Stufe steht.

Die Jugendgerichtshilfe berät junge Straftäter und ihre Familien, nimmt an den Gerichtsverhandlungen teil, macht einen Vorschlag für ein mögliches Urteil und übt die Nachbetreuung aus (zum Beispiel Vermittlung und Überwachung sozialer Arbeitsstunden, eines Verkehrserziehungskurses, die Durchführung eines Sozialen Trainingskurses oder ähnliches).

 


Ansprechpartner


Schleswiger Straße 18 24340 Eckernförde
Tel: +49 4351 7576-40Fax: +49 4331 202-7316E-Mail: jsd.eckernfoerde[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/

Postanschrift:Schleswiger Straße 1824340Eckernförde


Industriestraße 6 24589 Nortorf
Tel: +49 4392 4083-10Fax: +49 4331 202-7318E-Mail: jsd.nortorf[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/

Postanschrift:Industriestraße 624589Nortorf


Kaiserstraße 19 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-371Fax: +49 4331 202-4349044E-Mail: jsd.rendsburg[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/

Postanschrift:Kaiserstraße 824768Rendsburg


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Termine im Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

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Borgstedt (Bürgerbüro)

Dienstag: 16:00 bis 18:00 Uhr

 

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