Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Bürgerportal Karte

Die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe entspricht rechtlich einer Eheschließung.

Die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe nach dem Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20. Juli 2017entspricht rechtlich einer Eheschließung des Personenstandsgesetzes (PStG). Die Umwandlung (Eheschließung) stellt einen statusbegründenden Akt dar und muss mit ihrem Datum sowie mit Unterschrift der Erklärenden, des mitwirkenden Standesbeamten und etwaiger Zeugen erfolgen. Unabhängig davon ist für die Rechte und Pflichten der Lebenspartner nach der Umwandlung der Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft weiterhin maßgebend.

Da die Rechte und Pflichten der Lebenspartnerschaft nach der Eheschließung weiter gelten, ist die Bestimmung eines Ehenamens gemäß Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dann nicht zulässig, wenn bereits zuvor von den Lebenspartnern ein Lebenspartnerschaftsname bestimmt wurde. Ein bereits vorhandener Lebenspartnerschaftsname wird bei der Umwandlung (Eheschließung) als Ehename in das Eheregister einschließlich etwaiger Begleitnamen übernommen.

Lebenspartnerschaften, die im Ausland nach ausländischem Recht begründet wurden, können in Deutschland nicht umgewandelt werden. Diese Lebenspartner können in Deutschland eine Ehe schließen, ohne dass die ausländische Lebenspartnerschaft zuvor aufgelöst werden muss.

 

Zuständiges Standesamt.

Die Lebenspartner können die Umwandlung ihrer Lebenspartnerschaft (Eheschließung) bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Lebenspartner seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, anmelden und einen Termin für die Abgabe der Erklärungen vereinbaren. Für die Umwandlung (Eheschließung) selbst ist jedes deutsche Standesamt zuständig.

 

Für die Durchführung der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe im Standesamt werden keine Gebühren erhoben.

Gebühren entstehen für die Ausstellung von Urkunden, bei der Durchführung der Umwandlung außerhalb der Öffnungszeiten und/oder außerhalb der Räumlichkeiten des Standesamtes sowie für namensrechtliche Erklärungen

​​​​​​​Verwaltungsgebührenverordnung (VerwGebVO) – Tarifstelle 19

 

  • Wurde die bestehende Lebenspartnerschaft nicht bei dem Standesamt der Eheanmeldung begründet, ist von den Lebenspartnern eine Lebenspartnerschaftsurkunde oder ein Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister vorzulegen.
  • Neben dem Personenstand (Nachweis der bestehenden Lebenspartnerschaft durch öffentliche Urkunde) sind die
    • Identität,
    • die Staatsangehörigkeit,
    • der Wohnsitz oder
    • der gewöhnliche Aufenthalt und die Geschäftsfähigkeit nachzuweisen.
  • Im Übrigen ist die Namensführung im Hinblick auf die Beurkundung im Eheregister zu prüfen.

 


Ansprechpartner

Der Amtsdirektor
Mühlenstraße 8 24361 Groß Wittensee
Tel: +49 4356 9949-0Fax: +49 4356 9949-7000E-Mail: info[at]amt-huettener-berge.deWeb: www.amt-huettener-berge.de

Frau Martina Hagen

Mitarbeiter Amt Hüttener Berge

ST I - Standesamt
Amtsdirektor - Leitung

Kontakt herunterladen
+49 4356 9949-122
+49 4356 9949-7000
hagen[at]amt-huettener-berge.de
Etage: Neubau EG   |   Zimmer: 09


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Kontakt: Mühlenstraße 8 | 24361 Groß Wittensee | 04356/9949-0 | info@amt-huettener-berge.de

Groß Wittensee | Altbau

Amtsdirektor
Gleichstellung
Amtskasse
Breitband
Hauptamt
IT-Service
Kämmerei
KITA / Schule
Personal
Steueramt

Groß Wittensee | Neubau

Bürgerbüro
Sozialamt
Standesamt / Trauzimmer
Sitzungsräume
Bauamt
Ordnungsamt
Archiv
Hausmeister
Bauhof GW

Owschlag (Bürgerbüro)

An der Post 2
24811 Owschlag
Telefon: 0 43 36 / 2 70
oder 0 43 56 / 99 49 - 351

Borgstedt (Bürgerbüro)

Im "Uns Dörpshus"
Rendsburger Str. 20
24794 Borgstedt
Telefon: 0 43 31 / 3 65 78
oder 0 43 56 / 99 49 - 352

Öffnungszeiten

Groß Wittensee

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr   14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

 

 

Sozialamt

Termine im Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Owschlag (Bürgerbüro)

Montag: Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr

 

Borgstedt (Bürgerbüro)

Dienstag: 16:00 bis 18:00 Uhr

 

Folgen Sie uns auf Facebook und Instagram.