Maßnahmen zur Prävention und Ausgleich bei Schäden durch Wölfe
Maßnahmen zur Prävention und Ausgleich bei Schäden durch Wölfe
Auf Antrag können bestimmte Maßnahmen zum Schutz zu- und durchwandernder Wölfe in Schleswig-Holstein gefördert werden.
Das Land Schleswig-Holstein gewährt nach Maßgabe der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen zur Sicherung des Bestandes zu- und durchwandernder Wölfe in Schleswig-Holstein (Wolfsrichtlinie) Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen zum Schutz zu- und durchwandernder Wölfe in Schleswig-Holstein.
Folgende Maßnahmen können insbesondere gefördert werden:
- Maßnahmen zur Erhöhung der Akzeptanz der Wiederbesiedelung, Öffentlichkeitsarbeit,
- investive und nicht investive Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden durch Wölfe,
- Ausgleich von durch Wölfe entstandenen Schäden, insbesondere an Haustieren.
An das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).
Keine
Keine
- Kosten und Finanzierungsplan,
- Erklärung zur Förderung durch andere Stellen,
- Erklärung, ob allgemein oder für das betreffende Vorhaben ein Vorsteuerabzug nach § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG) besteht,
- bei Zahlungen in Wolfsgebieten ein geeigneter Nachweis über getätigte Präventionsmaßnahmen,
- Erklärung über die De-minimis-Beihilfen bei Beantragung von Agrarbeihilfen.
- Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen zur Sicherung des Bestandes zu- und durchwandernder Wölfe in Schleswig-Holstein (Wolfsrichtlinie),
- § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG).
Formloser Antrag
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auf dem Landesportal Landwirtschaft und Umwelt.
Ansprechpartner
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Tel: +49 431 988-0Fax: +49 431 988-7239E-Mail: schriftgutstelle[at]mekun.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html
Postanschrift:24171Kiel
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein