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Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

Kurztext

  • Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung
  • Führerschein muss beziehungsweise kann auf Antrag der Inhaberin oder des Inhabers neu ausgestellt werden
    • neue Ausstellung nötig, wenn das Dokument abhandengekommen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist
  • zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde

 

Fahrerlaubnisbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

 

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

 

Abschrift aus der Führerscheinkartei, wenn der Führerschein noch in Papierform bestand und/oder bei einer anderen Führerscheinstelle ausgestellt wurde.

 


Ansprechpartner

Der Landrat
Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:Kaiserstraße 824768Rendsburg

Frau Marie Claußen

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

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+49 4331 202-163
+49 4331 202-264
fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage: 5. OG   |   Zimmer: 501

Frau Silvia Grudda

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

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+49 4331 202-1286
+49 4331 202-264
fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage: 5. OG   |   Zimmer: 533

Frau Jessica Hinz

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

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+49 4331 202-283
+49 4331 202-264
fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage: 5. OG   |   Zimmer: 515

Frau Cornelia Proplesch

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

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+49 4331 202-285
+49 4331 202-264
fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage: 5. OG   |   Zimmer: 517


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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