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Durch die Rechtsmittelverzichtserklärung können Mittelanforderungen zu Projekten der strukturbildenden Übergangshilfe umgehend nach Projektstart bearbeitet werden. Es muss dann keine vierwöchige Frist abgewartet werden.

Wenn Sie für ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe einen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten haben, erhalten Sie Ihre Zuwendung in der Regel nach Ablauf der 1-monatigen Klagefrist.

Sie haben aber auch die Möglichkeit, dem BMZ mitzuteilen, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten werden. Dies beschleunigt die Auszahlung der Fördermittel.

Kurztext

  • Strukturbildende Übergangshilfe aus dem KWI-Titel Entgegennahme
  • Sobald auf Rechtsmittel gegen den Zuwendungsbescheid verzichtet wird, können Mittelanforderungen unmittelbar nach Projektstart bearbeitet werden
  • Die Rechtsmittelverzichtserklärung kann online, per EMail oder Post eingereicht werden
  • Die Rechtsmittelverzichtserklärung ist gebührenfrei
  • Bearbeitungsdauer: 1-2 Tage
  • Zuständig: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

 

Sie können den Rechtsbehelfsverzicht online, per Fax oder per Post beim BMZ einreichen:

Wenn Sie den Rechtsbehelfsverzicht online einreichen wollen:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf und füllen Sie dort den Verzicht auf Widerspruch elektronisch aus. Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.

Wenn Sie den Rechtsbehelfsverzicht per Fax oder per Post einreichen wollen:

  • Sie schicken den Rechtsbehelfsverzicht per Fax oder per Post an das BMZ.
  • Bei Unklarheiten nimmt das BMZ Kontakt mit Ihnen auf.

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen Zuwendungsbescheid für Ihr beantragtes Vorhaben vorliegen haben.

 

Es fallen keine Kosten an.

 

  • Eingangsbescheinigung mit Klageverzichtserklärung (siehe letzte Seite im Zuwendungsbescheid)

 

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

 


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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