Sachkunde zur Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische erbringen
Sachkunde zur Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische erbringen
Für die Abgabe bestimmter Chemikalien, zum Beispiel im Groß- und Einzelhandel, ist ein Sachkundenachweis erforderlich.
Für die Abgabe bestimmter Chemikalien, zum Beispiel im Groß- und Einzelhandel, ist ein Sachkundenachweis nach der Chemikalien-Verbotsverordnung erforderlich.
Es gibt verschiedene Arten der Sachkunde:
- die umfassende Sachkunde
- die eingeschränkte Sachkunde ohne Biozidprodukte beziehungsweise Pflanzenschutzmittel
- eingeschränkte Sachkunde für Biozidprodukte beziehungsweise Pflanzenschutzmittel
- die eingeschränkte stoffspezifische Sachkunde
Die Sachkunde kann durch Ablegen einer Prüfung erworben werden.
Die Abnahme einer Sachkundeprüfung kann entweder durch die zuständige Behörde oder durch eine anerkannte Prüfungseinrichtung erfolgen.
Kurztext
- Sachkundeprüfung nach ChemVerbotsV Abnahme
- Wenn bestimmte gefährliche Stoffe und Gemische, zum Beispiel im Groß und Einzelhandel, abgegeben werden, muss ein Nachweis der Sachkunde vorliegen.
- Zuständig: Landesamt für Umwelt
Für Personen mit Wohnsitz oder Unternehmen mit Sitz beziehungsweise Niederlassungen in Schleswig-Holstein ist das Landesamt für Umwelt die zuständige Prüfungsbehörde. Anfragen können Sie an chemikalien@lfu.landsh.de richten.
Eine Liste anerkannter Prüfungseinrichtungen ist über den untenstehenden Link abrufbar.
Liste anerkannter Einrichtungen Chemikalien-Verbotsordnung
Die Abnahme einer Sachkundeprüfung kann entweder durch die zuständige Behörde oder durch eine anerkannte Prüfungseinrichtung erfolgen.
Die Durchführung der Prüfung orientiert sich an den Regelungen der Bekanntmachung zum Sachkundenachweis gemäß der Chemikalien-Verbotsverordnung und dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder für die Sachkundeprüfung nach der Chemikalien-Verbotsverordnung
Welche Fristen muss ich beachten?
Je nach Bedarf werden verschiedene Prüfungstermine pro Jahr von der anerkannten Prüfungseinrichtung angeboten.
Beim Landesamt für Umwelt gibt es keine festen Prüfungstermine. Diese werden nach Absprache vereinbart.
- Nachweis der Identität
Kontaktdaten aller in Schleswig-Holstein für den Chemikalienbereich zuständigen Behörden finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) ist ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK) und hat unter anderem die Aufgabe, einen einheitlichen Verwaltungsvollzug vorzubereiten. Sie stellt einen Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung zur Verfügung.
Chemikalienüberwachung: Zuständige Behörden
Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung Chemikalien-Verbotsordnung
- Anerkennung als Markscheiderin oder Markscheider beantragen
- Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt in die Rechtsanwaltskammer beantragen
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung
- Spielhallenerlaubnis beantragen
Ansprechpartner
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel: +49 4347 704-0Fax: +49 4347 704-116E-Mail: poststelle.flintbek[at]lfu.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LFU/LFU_node.html
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein