Schmutzwasseranschluss
Schmutzwasseranschluss
Haushalte, Gewerbe- und Industriebetriebe müssen an das Abwassernetz angeschlossen sein (Schmutzwasseranschluss).
Um Ihren Neubau an das Abwassernetz anzuschließen, benötigen Sie einen Schmutzwasseranschluss. Dieser muss beantragt werden.
Das Abwasser aus Haushalten, Gewerbe und Industriebetrieben muss bevor es in Flüsse, Küstengewässer oder Seen eingeleitet wird, in einer Behandlungsanlage (Kläranlage) so weit von seiner Schmutz- und Schadstofffracht befreit werden, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist.
Gewerbliches oder industrielles Abwasser aus bestimmten Herkunftsbereichen (z.B. Galvanik, Kfz-Wäsche, usw.) darf aufgrund schädlicher Inhaltsstoffe nur eingeleitet werden, wenn besondere wasserrechtliche Anforderungen eingehalten werden (Indirekteinleitergenehmigung).
- Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder
- Zuständiger Wasser- und Bodenverband oder Zweckverband.
Zum vollständig ausgefüllten Antrag gehören:
- Kopie des amtlichen Lageplans mit Angaben über die gewünschte Lage des Hauskastens im Maßstab 1:200,
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Auflassungsvormerkung oder Grundbuchauszug),
- Name des Unternehmens, durch das die haustechnische Schmutzwasseranlage eingerichtet oder geändert werden soll.
Weitere Informationen finden Sie im Landesportal Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein.
Ansprechpersonen für den Bereich Wasser
Informationen zum Thema Abwasser
- Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
- Beratung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen anfragen
- Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben
- Nachbarrecht / Nachbarschutz: Schiedsverfahren (Streitschlichtung)
- Umweltverträglichkeitsprüfung
Ansprechpartner
Der Amtsdirektor
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee
Tel: +49 4356 9949-0Fax: +49 4356 9949-7000E-Mail: info[at]amt-huettener-berge.deWeb: www.amt-huettener-berge.de
Frau Martina Hagen
Mitarbeiter Amt Hüttener Berge
ST I - Standesamt
Amtsdirektor - Leitung
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+49 4356 9949-122
+49 4356 9949-7000
hagen[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
Neubau EG
|
Zimmer:
09
Herr Bauingenieur Bernd Saggau
Mitarbeiter Amt Hüttener Berge
FD III - Bau- und Liegenschaftsamt
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung
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+49 4356 9949-321
+49 4356 9949-7000
saggau[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
Neubau 1. OG
|
Zimmer:
09
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein