Schwangerschaft: Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Schwangerschaft: Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Schwangerschaftsberatungsstellen stehen Frau, die ungewollt schwanger geworden sind, beratend und unterstützend zur Seite.
Sind Sie ungewollt schwanger geworden?
Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation?
Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten?
Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.
- An eine Schwangerschaftsberatungsstelle,
- die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle oder
- an den zuständigen Kreis oder die zuständige kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt).
- Ein Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
- Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.
Weitere Informationen sowie eine Liste der anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG).
- Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
- Familienferienerholung beantragen
- Frühförderung Hörgeschädigte
- Hilfe zur Erziehung beantragen
- Nachweise für Leistungen aus der Förderung von bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Teilnahme an Bildungsangeboten sowie kulturellen und sozialen Angeboten erbringen
Ansprechpartner
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:Kaiserstraße 824768Rendsburg
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein