Standplatzgenehmigung
Standplatzgenehmigung
Wer als Gewerbetreibender an Märkten teilnehmen möchte, benötigt eine Standplatzgenehmigung.
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Standplatzgenehmigung über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
- Eintragung als handwerklicher Kleinunternehmer in das Verzeichnis der örtlich zuständigen Handwerkskammer beantragen
- Gewerbe erlaubnispflichtig: Gestattung der Fortführung des Betriebs durch eine Stellvertretung
- Handwerksrolle: Ausnahmebewilligung
- Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
- Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein