Steuerfahndung / Bußgeld- und Strafsachenstelle
Steuerfahndung / Bußgeld- und Strafsachenstelle
Aufgabe der Steuerfahndung ist es, Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten zu ermitteln sowie die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle.
Aufgabe der Steuerfahndung ist es, Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten zu ermitteln sowie die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle. Sie ermittelt sowohl die Besteuerungsgrundlagen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Bei Verdacht einer Steuerhinterziehung kann jeder gegenüber der Steuerfahndung Anzeige erstatten. Auch anonyme Anzeigen sind möglich. Namentliche Anzeigen besitzen in der Regel aber höhere Erfolgsaussichten, weil sie Rückfragen ermöglichen.
Die Bußgeld- und Strafsachenstelle ist die Staatsanwaltschaft des Finanzamts. Sie leitet Ermittlungen im Steuerstrafverfahren und kann Strafbefehle beantragen oder Bußgeldbescheide erlassen. In bestimmten Fällen arbeitet sie hierbei mit der Staatsanwaltschaft zusammen. Sie ist zudem für die Bearbeitung von Selbstanzeigen zuständig.
Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste.
Keine.
Keine.
Keine.
- §§ 369 ff. Abgabenordnung (AO)
- Strafprozessordnung (StPO),
- Strafgesetzbuch (StGB),
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
Keine.
- Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation als Steuerfachangestellte oder Steuerfachangestellter beantragen
- Berechtigung zur Führung des Zusatz "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung beantragen
- Körperschaftsteuererklärung abgeben
- Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Zulassung
- Steuerberaterin / Steuerberater: Wiederbestellung
Ansprechpartner
Hopfenstraße 2 a
24103 Kiel
Tel: 0431 55062-0Fax: 0431 55062-1309E-Mail: poststelle[at]fa-zpd.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/FinanzaemterSH/FinanzaemterSH_node.html
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein