Tiere: Betäubungsloses Schlachten Schächten - Erlaubnis
Tiere: Betäubungsloses Schlachten Schächten - Erlaubnis
Wer Tiere betäubungslos Schlachten möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Für das betäubungslose Schlachten ("Schächten") aus religiösen Gründen ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Voraussetzungen sind, dass
- das betäubungslose Schlachten zur Einhaltung religiöser Riten oder Speisevorschriften notwendig ist,
- die durchführenden Personen die erforderliche Sachkunde besitzen und
- die Schlachtstätte die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).
Veterinärämter in Schleswig-Holstein
Der schriftliche Antrag zum Schächten muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Antragstellers,
- Name und Anschrift sowie Angaben zur Sachkunde der Personen, die die Schächtung vornimmt,
- Angaben zum Personenkreis, für den geschächtet werden soll (zum Beispiel Glaubensgemeinschaften, Einzelpersonen),
- Beschreibung der religiösen Vorschriften zum Schächten,
- Art und Anzahl der Tiere, die geschächtet werden sollen,
- Schächtungszeitraum,
- Ort der Schächtung,
- Geräte, die zur Schächtung verwendet werden,
- Verbleib des Fleisches,
- Erklärung, dass das Fleisch nur an Personen abgegeben wird, die sich an zwingende religiöse Vorschriften zum Schächten halten müssen,
- Beschreibung des religiös vorgeschriebenen Schächtungsablaufs und
- Angaben darüber, wie tierschutzrechtliche Bestimmungen beim Schächtungsablauf eingehalten werden.
Informationen zum Tierschutz finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
- Erlaubnis zum gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition (Waffenhandelserlaubnis) beantragen
- Fahrlehrerprüfung: Zulassung
- Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Betrieb - Anmeldung
- Genehmigung zur Einfuhr von Tieren und Waren aus anderen EU-Staaten beantragen
- Tätigkeiten mit Krankheitserregern Erlaubnis beantragen
Ansprechpartner
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:Kaiserstraße 824768Rendsburg
Herr Stefan Bork
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Kontakt herunterladen
+49 4331 202-182
+49 4331 202-568
veterinaeramt[at]kreis-rd.de
Etage:
1. OG
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Zimmer:
142
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein