Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Bürgerportal Karte

Wer Tiere betäubungslos Schlachten möchte, benötigt eine Erlaubnis.

Für das betäubungslose Schlachten ("Schächten") aus religiösen Gründen ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Voraussetzungen sind, dass

  • das betäubungslose Schlachten zur Einhaltung religiöser Riten oder Speisevorschriften notwendig ist,
  • die durchführenden Personen die erforderliche Sachkunde besitzen und
  • die Schlachtstätte die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

 

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).

Veterinärämter in Schleswig-Holstein

 

Der schriftliche Antrag zum Schächten muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Antragstellers,
  • Name und Anschrift sowie Angaben zur Sachkunde der Personen, die die Schächtung vornimmt,
  • Angaben zum Personenkreis, für den geschächtet werden soll (zum Beispiel Glaubensgemeinschaften, Einzelpersonen),
  • Beschreibung der religiösen Vorschriften zum Schächten,
  • Art und Anzahl der Tiere, die geschächtet werden sollen,
  • Schächtungszeitraum,
  • Ort der Schächtung,
  • Geräte, die zur Schächtung verwendet werden,
  • Verbleib des Fleisches,
  • Erklärung, dass das Fleisch nur an Personen abgegeben wird, die sich an zwingende religiöse Vorschriften zum Schächten halten müssen,
  • Beschreibung des religiös vorgeschriebenen Schächtungsablaufs und
  • Angaben darüber, wie tierschutzrechtliche Bestimmungen beim Schächtungsablauf eingehalten werden.

 

Informationen zum Tierschutz finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Tierschutz

 


Ansprechpartner

Der Landrat
Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:Kaiserstraße 824768Rendsburg

Herr Stefan Bork

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

Kontakt herunterladen
+49 4331 202-182
+49 4331 202-568
veterinaeramt[at]kreis-rd.de
Etage: 1. OG   |   Zimmer: 142


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Kontakt: Mühlenstraße 8 | 24361 Groß Wittensee | 04356/9949-0 | info@amt-huettener-berge.de

Groß Wittensee | Altbau

Amtsdirektor
Gleichstellung
Amtskasse
Breitband
Hauptamt
IT-Service
Kämmerei
KITA / Schule
Personal
Steueramt

Groß Wittensee | Neubau

Bürgerbüro
Sozialamt
Standesamt / Trauzimmer
Sitzungsräume
Bauamt
Ordnungsamt
Archiv
Hausmeister
Bauhof GW

Owschlag (Bürgerbüro)

An der Post 2
24811 Owschlag
Telefon: 0 43 36 / 2 70
oder 0 43 56 / 99 49 - 351

Borgstedt (Bürgerbüro)

Im "Uns Dörpshus"
Rendsburger Str. 20
24794 Borgstedt
Telefon: 0 43 31 / 3 65 78
oder 0 43 56 / 99 49 - 352

Öffnungszeiten

Groß Wittensee

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr   14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

 

 

Sozialamt

Termine im Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Owschlag (Bürgerbüro)

Montag: Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr

 

Borgstedt (Bürgerbüro)

Dienstag: 16:00 bis 18:00 Uhr

 

Folgen Sie uns auf Facebook und Instagram.