Überführungskosten für Verstorbene in der gesetzlichen Unfallversicherung zurückerhalten
Überführungskosten für Verstorbene in der gesetzlichen Unfallversicherung zurückerhalten
Sie haben die Überführung eines gesetzlich Unfallversicherten bezahlt? Dann können Sie die Kosten zurückerhalten, wenn die Person infolge eines Versicherungsfalls gestorben ist.
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein