Übergangsleistung wegen Berufskrankheit für gesetzlich Unfallversicherte erhalten
Übergangsleistung wegen Berufskrankheit für gesetzlich Unfallversicherte erhalten
Wenn Sie wegen einer Berufskrankheit nicht mehr arbeiten, können Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Übergangsleistung erhalten.
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein