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Die Überwachung der beruflichen Umschulung ist eine der Pflichtaufgaben der zuständigen Stelle, z.B. der Kammern.

Die Überwachung der beruflichen Umschulung ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) eine der Pflichtaufgaben der zuständigen Stelle. Die zuständigen Stellen haben festzustellen, ob ein Unternehmen zur Berufsausbildung geeignet ist. Umschulende sind auf Verlangen verpflichtet, die für die Überwachung notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen sowie die Besichtigung der Umschulungsstätte zu gestatten.

Umschulungseinrichtungen müssen bestimmten Mindestanforderungen genügen, die von der zuständigen Stelle im Rahmen ihrer Überwachungspflicht von Beginn der Maßnahme und während der Umschulung überprüft werden. Dazu gehören zum Beispiel

  • die Eignung der Umschulungsstätte nach Art und Einrichtung,
  • die Eignung der Ausbilder,
  • die Konzeption der außerbetrieblichen Umschulungsmaßnahme (nach Inhalt, Dauer, Ziel) und
  • die Einbeziehung eines betrieblichen, anwendungsbezogenen Praktikums.

Gemäß dem Berufsbildungsgesetz wird die zuständige Stelle beauftragt, Berater zu bestellen, die die Umschulung in den Unternehmen durch Beratung fördern und überwachen. Während der Umschulung stehen die Ausbildungsberater Unternehmern, Auszubildenden und deren Erziehungsberechtigten, Berufsschullehrern, Betriebsräten und Jugendvertretungen als Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Umschulungsmaßnahme zur Verfügung. Die Ausbildungsberater beraten beispielsweise über Rechte und Pflichten aus dem Umschulungsvertrag, zum Beispiel über Fragen zu Zwischen- und Abschlussprüfungen, zu Gebühren der Umschulung, zu Weiterbildungsmöglichkeiten, zum Jugendarbeitsschutz oder zu möglichen Schwierigkeiten während der Umschulung.

 

An die zuständige Kammer. Diese kann sein:

  • die Handwerkskammer (HWK) für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer (RAK) sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind in §§ 72 - 75 Bundesbildungsgesetz (BBiG) geregelt.

 

§ 76 Berufsbildungsgesetz (BBiG).

§ 76 BBiG

 


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Bismarckallee 8-12 23795 Bad Segeberg
Tel: +49 4551 803-0Fax: +49 4551 803-180E-Mail: info[at]aeksh.orgWeb: www.aeksh.de


Düsternbrooker Weg 75 24105 Kiel
Tel: +49 431 57935-10Fax: +49 431 57935-20E-Mail: geschaeftsstelle[at]ak-sh.aponet.deWeb: www.apothekerkammer-schleswig-holstein.de


Deliusstraße 10 24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de


Johanniskirchhof 1-7 24937 Flensburg
Tel: 0049461 866-0Fax: 0049461 866-110E-Mail: info[at]hwk-flensburg.de

Postanschrift: Postfach 173824907Flensburg


Bergstraße 2 24103 Kiel
Tel: +49 431 5194-0Fax: +49 431 5194-234E-Mail: infothek[at]kiel.ihk.deWeb: www.ihk.de/schleswig-holstein/


Am Kamp 15-17 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 9453-0Fax: +49 4331 9453-199E-Mail: lksh[at]lksh.deWeb: www.lksh.de


Gottorfstraße 13 24837 Schleswig
Tel: +49 46 21 939-10Fax: +49 46 21 939-126E-Mail: info[at]notk-sh.deWeb: www.notk-sh.de


Gottorfstraße 13 24837 Schleswig
Tel: +49 46 21 9391-0Fax: +49 46 21 9391-26E-Mail: info[at]rak-sh.deWeb: www.rak-sh.de


Hopfenstraße 2d 24114 Kiel
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Postanschrift:24040Kiel


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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