Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einschränken lassen
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einschränken lassen
Im Rahmen Ihrer datenschutzrechtlichen Selbstbestimmung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erwirken, dass Ihre personenbezogenen Daten nur noch gespeichert, aber nicht mehr verarbeitet werden dürfen.
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein