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Haushaltssatzung des Amtes Hüttener Berge für das Haushaltsjahr 2024

erlassen am: 20.11.2023 | i.d.F.v.: 04.01.2024 | gültig ab: 01.01.2024 | Bekanntmachung am: 04.01.2024 | genehmigt am: 03.01.2024

Aufgrund des § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss vom 20.11.2023 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 7.507.800 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 7.723.200 EUR
einem Jahresüberschuss auf -215.400 EUR

und

2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 7.347.400 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 7.213.500 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 2.620.000 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investions- und Finanzierungstätigkeit auf 2.881.500 EUR

festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 2.220.000 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 1.000.000 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 1.000.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 54,80 Stellen

§ 3

Der Umlagesatz der allgemeinen Amtsumlage wird nach § 22 der Amtsordnung auf 20,0 % der Umlagegrundlagen nach den Vorschriften des Finanzausgleichsgesetzes.


§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Amtsdirektor seine Zustimmung nach § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 82 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 10.000,00 Euro. Der Amtsdirektor ist verpflichtet, dem Amtsausschuss mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 03.01.2024 erteilt.


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