Haushaltssatzung des Amtes Hüttener Berge für das Haushaltsjahr 2024
Haushaltssatzung des Amtes Hüttener Berge für das Haushaltsjahr 2024
erlassen am: 20.11.2023 | i.d.F.v.: 04.01.2024 | gültig ab: 01.01.2024 | Bekanntmachung am: 04.01.2024 | genehmigt am: 03.01.2024
Aufgrund des § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss vom 20.11.2023 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
1. | im Ergebnisplan mit | |
einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 7.507.800 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 7.723.200 EUR | |
einem Jahresüberschuss auf | -215.400 EUR | |
und
2. | im Finanzplan mit | |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 7.347.400 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 7.213.500 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf | 2.620.000 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investions- und Finanzierungstätigkeit auf | 2.881.500 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 2.220.000 EUR |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 1.000.000 EUR |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 1.000.000 EUR |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 54,80 Stellen |
§ 3
Der Umlagesatz der allgemeinen Amtsumlage wird nach § 22 der Amtsordnung auf 20,0 % der Umlagegrundlagen nach den Vorschriften des Finanzausgleichsgesetzes.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Amtsdirektor seine Zustimmung nach § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 82 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 10.000,00 Euro. Der Amtsdirektor ist verpflichtet, dem Amtsausschuss mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 03.01.2024 erteilt.