Gebührensatzung zur Benutzungssatzung über die Benutzung der Räumlichkeiten und der Einrichtungen in „Uns Dörpshus“ und im alten „Schützenraum“ in Borgstedt
Gebührensatzung zur Benutzungssatzung über die Benutzung der Räumlichkeiten und der Einrichtungen in „Uns Dörpshus“ und im alten „Schützenraum“ in Borgstedt
erlassen am: 23.10.2016 | i.d.F.v.: 01.11.2016 | gültig ab: 02.11.2016 | Bekanntmachung am: 01.11.2016
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit gültigen Fassung und des § 12 der Benutzungssatzung über die Benutzung der Gemeinderäumein „Uns Dörpshus“ in Borgstedt wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Borgstedt vom 13.10.2016 folgende Gebührensatzung erlassen:
§ 1 Gebühren
1.
Für die Benutzung der Räumlichkeiten und der Einrichtungen werden Gebühren in folgender Höhe erhoben:
Großer Saal (ca. 63 m²) | 90,00 € |
Kleiner Saal (ca. 31 m²) | 45,00 € |
Raum der Jugend (ca. 47 m²) | 65,00 € |
Teeküche | 25,00 € |
Schützenraum (ca. 40 m?) | 50,00 € |
2.
Die Kaution beträgt jeweils das Doppelte des Mietpreises und ist vorab zu entrichten. Die Gebühr und Kaution ist vor der Veranstaltung auf das Konto der Amtskasse Hüttener Berge bei der Förde Sparkasse (IBAN: DE74 2105 0170 0000 1131 91) Stichwort: Dörpshus zu überweisen.
3.
Der Mietpreis beinhaltet eine Nutzung von 11:00 Uhr des Veranstaltungstags bis 11:00 Uhr des Folgetags oder nach Absprache.
4.
Die Benutzung der Gemeinderäume durch ortsansässige Vereine, Verbände und Organisationen und die Träger von gemeinnützigen und kulturellen Bestrebungen ist gebührenfrei.
5.
Für stundenweise kommerzielle Veranstaltungen oder private Nutzung werden folgende Gebührensätze erhoben:
Nutzung bis 4 Stunden | 20,00 € |
Nutzung bis 6 Stunden | 30,00 € |
Nutzung bis 8 Stunden | 40,00 € |
Bei Nutzung der Küche inkl. Geschirr werden zusätzlich 10,00 € erhoben.
§ 2 Datenverarbeitung
Die Gemeinde ist befugt, auf der Grundlage von Angaben der Gebührenpflichtigen ein Verzeichnis der Gebührenpflichtigen mit den für die Bearbeitung nach dieser Satzung erforderlichen Daten zu führen und diese Daten zum Zwecke der Bearbeitung nach dieser Satzung zu verwenden und weiterzuverarbeiten.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung zur Benutzungssatzung des Gemeinderaums im „Gemeindezentrum“ in Borgstedt vom 10.05.2011 außer Kraft.