Hausordnung für „Uns Dörpshus“
Hausordnung für „Uns Dörpshus“
erlassen am: 01.01.2000 | i.d.F.v.: 01.01.2000 | gültig ab: 01.01.2000
Herzlich willkommen in „Uns Dörpshus“. Diese Hausordnung dient dem ordnungsgemäßen Verlauf von Veranstaltungen. Alle Nutzer und Besucherdieses Hausessind verpflichtet, sich an diese Richtlinien zu halten, damit die Würde des Hauses und ein guter Zustand der Räumlichkeiten und Einrichtungen gewahrt bleibt.
1. Aufsicht und Belegung
„Uns Dörpshus“ und dessen Einrichtungen sind der Aufsicht und Obhut des Bürgermeisters oder dessen Beauftragten anvertraut. Er übt das Hausrecht aus und überwacht die Einhaltung der Hausordnung.
Die Belegung und Zuteilung der Räume ergibt sich aus der Raumaufteilung. Die Raumaufteilung und Belegungist Teil des Benutzerbuches und wird von der beauftragten Person geführt. Bei Sonderveranstaltungen kann festen Gruppen vorübergehend ein anderer Raum zugewiesen werden.
2. Aufgaben der Veranstaltungsleiter und der aufsichtführen den Personen
Die Veranstaltungsleiter bzw. die aufsichtführenden Personen sind unmittelbar für die Einhaltung der Hausordnung und den ordnungsgemäßen Verlauf zuständig. Vorbereitungsund Aufräumarbeiten unmittelbar vor und nach jeder Veranstaltung liegen in deren Aufgabenbereich.
3. Ordnung in den Räumen
Es werden nur die Räume genutzt, die zugewiesen wurden. Nach der Veranstaltung ist der Normalzustand wieder herzustellen (Aufräumen, Säubern, Normalbestuhlung). Die Stühle müssen getragen werden. Übermäßig laute Musik ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen wie Musikveranstaltungen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den Bürgermeister. Die Räume werden unmittelbar nach der Nutzung aufgeräumt und besenrein hinterlassen. Es wird auch das weggeräumt, was eine Gruppe zuvor liegen ließ. Ein entsprechender Hinweis ist der beauftragten Person (ggf. per Email an info@gemeindeborgstedt.de) mitzuteilen.
4. Dauer der Veranstaltung
Private Veranstaltungen enden um 22:00 Uhr. Für gemeindliche Sitzungen und öffentliche Veranstaltungenist die Nutzung bis 24:00 Uhr erlaubt. Über Ausnahmen entscheidet der Bürgermeister oder die von ihm beauftragte Person. Danach sind die Türen und die Fenster zu schließen. Die Aufräumarbeiten sind in Zimmerlautstärke durchzuführen.
5. Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen
Der Veranstalter bzw. die aufsichtführenden Personen sind für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Dazu gehören insbesondere die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes, des Veranstaltungs- und Versammlungsgesetzes und der GEMA-Rechte. Lärmbelästigung und Ruhestörungen sind unbedingt zu vermeiden.
6. Sorgfaltspflichten
Bitte tragen Sie durch Ihr Verhalten dazu bei, dass das Haus und dessen Mobiliar geschont und pfleglich behandelt werden. Unterlassen Sie fahrlässige Handlungen, die zu Schadensfällen führen können. Beim sparsamen Gebrauch von Licht, Heizung und Wasser können erhebliche Kosten eingespart werden. Kerzen (Tee-Lichter) dürfen nur mit einer entsprechenden Unterlage verwendet werden. Die technischen Einrichtungen in den Küchen, die Lautsprecheranlage, Vorführgeräte und Lichtbild-Leinwand dürfen nur nach Einweisung bedient werden.
7. Verhaltensregeln bei entstandenen Schäden
Ist Ihnen ein Malheur passiert oder haben Sie einen Schaden festgestellt, melden Sie diesen umgehend an die beauftragte Person (ggf. per Email an info@gemeinde-borgstedt.de) oder bei Übergabe des Schlüssels. Entsteht ein Schaden, weil Anweisungen oder die Richtlinien der Hausordnung nicht beachtet wurden oder wenn mutwillig und fahrlässig gehandelt wurde, sind die Kosten für Reparatur oder Neubeschaffung zu ersetzen.
8. Rücksichtnahme
Wenn mehrere Gruppen das Haus gleichzeitig nutzen, wird gegenseitige Rücksichtnahme vorausgesetzt. Beim Verlassen des Hauses ist unnötiger Lärm zu vermeiden. Grundsätzlich ist beim Aufenthalt im Außenbereich Rücksicht auf die Anwohner zu nehmen.
9. Privatvermietungen
Die Gäste dürfen nur die vereinbarten Räume, die angrenzenden Fluren und die Toiletten nutzen. Beim Verlassen des Hauses werden Türen und Fenster wieder verschlossen. Spätestens zur vereinbarten Uhrzeit muss „Uns Dörpshus“ verlassen sein. Nach Absprache kann evtl. am nächsten Tag aufgeräumt werden. Wurden die Räume nicht ordentlich verlassen, wird ein entsprechender Zuschlag für die Nacharbeit erhoben.
10. Verlassen des Hauses
Leere Getränkeflaschen, Baby-Windeln, Chips-Tüten usw. werden vom Nutzer wieder mitgenommen. Die Eingangstür muss abgeschlossen sein.
12. Sonstiges
Fundgegenstände sind beim Bürgermeister oder dessen beauftragte Person abzugeben. Für Ihre Garderobe können wir bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung übernehmen. In allen Räumen herrscht ein generelles Rauchverbot. In der Nähe der für die Raucher vorgesehenen Behälter im Freien kann geraucht werden.
13. Verstöße gegen die Hausordnung
Der Bürgermeister oder sein Beauftragter hat das Recht und die Verpflichtung die Veranstaltung sofort aufzulösen, wenn Sicherheit und Ordnung gefährdet oder eine Lärmbelästigung der Anwohner hiervon ausgeht.