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1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Brekendorf für das Haushaltsjahr 2023

erlassen am: 28.11.2023 | i.d.F.v.: 29.11.2023 | gültig ab: 29.11.2023 | Bekanntmachung am: 29.11.2023

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.11.2023 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:


§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um EUR vermindert um EUR gegeüber bisher EUR nunmehr festgesetzt auf EUR
1. im Ergebnisplan der
Gesamtbetrag der Erträge 0 69.600 1.961.600 1.892.000
Gesamtbetrag der Auwendungen 0 174.700 2.034.600 1.859.900
Jahresüberschuss 31.100 0 0 32.100
Jahresfehlbetrag 0 73.000 73.000 0
2. im Finanzplan der
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 0 4.600 1.872.200 1.867.600
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 0 174.700 1.860.300 1.685.600
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzieurungstätigkeit 5.600 0 4.000 9.600
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0 72.200 170.100 97.900

§ 2

Es werden neu festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 0 EUR auf unverändert 0 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 0 EUR auf unverändert 0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite von bisher 0 EUR auf unverändert 0 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von bisher 1,33 Stellen auf unverändert 1,33 Stellen

§ 3

- unverändert -


§ 4

- unverändert -

Brekendorf, 29.11.2023

Rainer Mertens
- Bürgermeister -


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